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Stichwort: IAEA

8. Januar 2005

Die Internationale Atomenergiebehörde hat die Aufgabe, den Einsatz nuklearer Materialien und Waffen weltweit zu kontrollieren.

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Die Mitglieder der IAEA kommen regelmäßig im Austria Center in Wien zusammenBild: Wien Tourismus

Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA (International Atomic Energy Agency) wurde 1957 etabliert. Sie ist eine autonome Organisation der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Wien. Hauptaufgabe der IAEA ist die internationale Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Sie unterstützt die Mitgliedsstaaten beim Einsatz nuklearer Technologien und soll den Transfer von Technologien vereinfachen. Außerdem überwacht die IAEA im Auftrag der UN die Einhaltung von Sicherheitsstandards und internationalen Verträgen, in denen es um Nuklearenergie und Atomwaffen geht.

Derzeitiger Generaldirektor ist Mohammed El Baradei. Das entscheidende Gremium der IAEA ist der Gouverneursrat, dessen 35 Mitglieder in der Regel fünf Mal pro Jahr zusammenkommen. Die Generalkonferenz, an der alle 136 Mitgliedsländer teilnehmen können, tagt jährlich.

Atomwaffensperrvertrag

Der wichtigste Verrag über nukleare Waffen ist der Atomwaffensperrvertrag (Treaty of the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT), der im Jahr 1970 zwischen Großbritannien, der Sowjetunion und den USA in Kraft trat. Bis heute haben ihn mehr als 180 Staaten unterzeichnet. Der Vertrag untersagt den Atommächten, Nuklearwaffen an Nicht-Atommächte weiterzugeben und verpflichtet sie gleichzeitig zur Abrüstung. Mitgliedsstaaten ohne Kernwaffen dürfen diese weder entwickeln noch herstellen. Zur friedlichen Nutzung wird ihnen aber der Zugang zu nuklearer Technologie garantiert. Heute gibt es offiziell fünf Atommächte: Russland, China, Großbritannien und Frankreich und die USA. Sie sind auch die fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat.

Der Atomwaffensperrvertrag war zunächst auf 25 Jahre beschränkt und sollte nach Ablauf neu verhandelt werden. 1995 gab es aber mehr Atommächte als zuvor, so dass die Parteien den Vertrag auf unbefristete Zeit verlängerten. Außerdem wurde eine Überprüfungskonferenz eingerichtet, die die Einhaltung des NPT überwachen soll. Da sich aber die Kontrollmöglichkeiten in bestimmten Ländern als unzulänglich erwiesen, entwickelte die IAEA 1997 ein Zusatzprotokoll, das die Informationspflicht der Länder ausweitet und IAEA-Inspekteuren erweiterte Zutrittsrechte gewährt. (as)