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Stichwort Gesetze zur Wahlfreiheit

23. September 2009

Die freie Wahl ist der Kern jeder Demokratie. In Deutschland wird durch strenge Rechtsvorschriften gewährleistet, dass jede Stimme frei abgegeben werden kann und gezählt wird.

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Stimmzettel zur Bundestagswahl (Foto: AP)
Bild: AP

Wer Wahlen fälscht, kann in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Die gleiche Strafe droht auch jedem, der Wähler an der Stimmabgabe hindert, sie besticht oder sich bestechen lässt. Wer gar Wähler mit Gewalt oder Drohungen zu beeinflussen versucht, dem blühen in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft.

Streng geschützt ist auch das Wahlgeheimnis. Wer sich oder anderen Kenntnis davon verschafft, wie andere abgestimmt haben, der kann bis zu zwei Jahre ins Gefängnis wandern. Verboten ist auch, seinen Stimmzettel so anzukreuzen, dass andere das sehen können. Denn das könnte Wähler, die dennoch geheim abstimmen wollen, unter Druck setzen. Deshalb ist die Stimmabgabe im Schutz der Wahlkabine nicht nur vorgesehen, sondern vorgeschrieben. Dagegen ist es jedem freigestellt, hinterher zu erzählen, wie er gewählt hat. Schließlich lässt sich nicht nachprüfen, ob das auch stimmt.

Wahl schon vor dem Wahltag: Briefwahl (Foto: AP)
Bild: AP

Zum Schutz der freien Wahl gehört, dass vor Schließung der Wahllokale keine Zwischenergebnisse veröffentlicht werden dürfen. Denn die Erkenntnis, wie die Wahl bisher gelaufen ist, könnte Wähler beeinflussen, die spät ihre Stimme abgeben. Aus demselben Grund dürfen Meinungsforscher zwar Wähler befragen, wie sie abgestimmt haben, doch diese Erkenntnisse erst nach Schließung der Wahllokale veröffentlichen. Wer solche Zahlen früher erfährt und etwa ins Internet stellt, dem drohen ebenfalls empfindliche Strafen.

Verboten ist schließlich, in und an einem Gebäude, in dem sich ein Wahllokal befindet, oder unmittelbar vor dessen Eingang Wahlwerbung zu betreiben. Damit soll verhindert werden, dass sich Wähler bedrängt fühlen. Ansonsten aber ist es den Parteien völlig freigestellt, wann, wo und wie sie Wahlwerbung betreiben. Vorschriften wie in anderen Ländern, die zum Beispiel ein Ende des Wahlkampfes einen Tag vor der Wahl verlangen, gibt es in Deutschland nicht. Schließlich gilt die freie Meinungsäußerung als genauso hohes Gut wie die Wahlfreiheit.


Autor: Peter Stützle
Redaktion: Hartmut Lüning