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Stichwort: Die Europäische Kommission

24. September 2003
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Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und gilt als ausführendes Organ der Union. Sie ist die Hüterin der Verträge und muss darauf achten, dass die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen Pflichten einhalten, erklärt die deutsche Bundesregierung auf ihren Internet-Seiten. Außerdem erarbeite die Kommission Vorschläge für die "Unionsgesetze" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) und verwaltet die Gelder der Gemeinschaft. So ist die Europäische Kommission zuständig für den Haushaltsentwurf, die Einhaltung des Haushalts sowie für die Mittel der Strukturförderung.

Die Europäische Kommission hat 20 Mitglieder: Je zwei kommen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie je eines aus den anderen EU-Ländern. Damit die Kommission auch nach dem Beitritt neuer Mitglieder handlungs- und entscheidungsfähig bleibt, wird ab 2005 jedes Land nur noch je einen Vertreter nach Brüssel entsenden, so die Informationen der deutschen Bundesregierung. Dies gelte bis eine Grenze von 27 Kommissaren erreicht sei. Danach müsse über die Verkleinerung der Kommission neu entschieden werden.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten nominieren einvernehmlich einen Präsidenten, der zu seiner Ernennung vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Das gleiche Verfahren gilt für Bestimmung der Mitglieder der EU-Kommission, erläutert die Bundesregierung weiter. Anders als der EU-Ministerrat sind die Kommissare den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet: Ihre Arbeit ist unabhängig von den jeweiligen Mitgliedsländern, aus denen sie stammen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der EU-Kommissare gefasst. Der Präsident hat eine Richtlinienkompetenz. (mas)