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Steuerkonzepte in der Diskussion

Sybille Golte26. Januar 2004

Die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, haben im Grundsatz ihren Steuerstreit beigelegt. Beide Parteispitzen einigten sich auf ein gemeinsames Positionspapier.

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Alles soll besser werden ...Bild: dpa


In zwei Punkten sind sich alle einig, nicht nur die Unionsparteien, sondern auch Regierung und Opposition: Das neue Steuerkonzept muss einfach und durchschaubar sein und es muss den Steuerzahlern eine spürbare Entlastung bringen. Denn nur so - meinen alle - kann die für die Konjunktur wichtige Binnennachfrage wieder angekurbelt werden.

Auf diesen beiden Eckpunkten basiert folgerichtig auch das von den Unionsparteien vorgelegte Modell: Um insgesamt zehn Milliarden Euro soll der gebeutelte Steuerzahler jährlich entlastet werden und alle Subventionen müssen auf den Prüfstand - so CSU Edmund Stoiber. Das hört sich gut an, sagt aber wenig aus. Denn der Teufel lauert - wie so oft - im Detail.

Streitpunkt Steuersubventionen

Ein Blick auf die Steuerdiskussion der letzten Wochen und Monate zeigt, dass die strittigen Punkte, an denen bislang ein Unionsübergreifendes Konzept scheiterte, noch längst nicht ausgeräumt sind. Die CDU hatte sich bisher auf ein Konzept ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz festgelegt, das im Kern drei feste Steuersätze vorsah: 12 Prozent Besteuerung für die ersten 8000 Euro des zu versteuernden Einkommens, 24 Prozent für die nächsten 24.000 Euro und 36 Prozent Steuer auf jeden Euro über der 32.000 Euro-Grenze. Die CSU plädierte dagegen für eine lineare Erhöhung.

Gleichzeitig schlug Friedrich Merz vor, fast alle Steuersubventionen ersatzlos zu streichen. Da bestand wiederum die CSU weiterhin auf Ausnahmen. Die wichtigste: die so genannte Pendlerpauschale, sie bedeutet, dass Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zur Arbeit vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen können.

In beiden Punkten legt sich das jetzt vorgelegte Reformpapier der Unionsparteien allerdings noch nicht fest. Fest steht dagegen, dass die für die Kommunen wichtige Gewerbesteuer abgeschafft und durch eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Gemeinschaftssteuern ersetzt werden soll. Geplant sind auch Änderungen bei der Erbschaftssteuer. Wenn mittelständische Betriebe im Erbfall weitergeführt werden, soll die Erbschaftssteuer gestundet oder gekürzt werden.

Radikale Schritte sind nicht gewünscht

Auf die Details müssen die Steuerzahler allerdings noch warten, denn die Unionsparteien wollen sie erst nach längeren Beratungen im Februar Anfang März vorstellen. Bis dahin wird natürlich auch die Diskussion zwischen Regierung und Opposition weitergehen. Bundeskanzler Schröder hat grundsätzlich Bereitschaft für Verhandlungen mit der Union signalisiert. Schließlich braucht er deren Unterstützung im Bundesrat. Ein Gesamtkonzept hat die Bundesregierung allerdings auch noch nicht vorgelegt. Bekannt ist lediglich, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen anvisiert wird.

Das letzte Wort in Sachen Steuerreform ist also noch lange nicht gesprochen. Dabei gibt es bereits seit längerem ein Konzept, das die Grundanforderung "einfacher und gerechter" durchaus erfüllt. Es stammt von dem Heidelberger Finanzwissenschaftler Paul Kirchhof und lässt sich in wenigen Sätzen zusammenfassen: Alle Einkünfte sollen gleich behandelt werden. Das Existenzminimum der Steuerzahler wird freigestellt, die kaum noch überschaubaren Abschreibungsregelungen im deutschen Steuerdschungel ersatzlos gestrichen. Doch solch radikale Schritte wollen weder Regierung noch Opposition gehen.