1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Steuerdatendieb verurteilt

22. August 2013

Bei einer Schweizer Bank hat er die Daten reicher Kunden gestohlen und an den deutschen Fiskus verkauft. Nun verurteilte das Bundesstrafgericht einen Bankdatendieb zu drei Jahren Gefängnis. Das Strafmaß war abzusehen.

https://p.dw.com/p/19Ubu
Das Gebäude des Schweizer Bundesstrafgerichts in Bellinzona (Foto: Imago)
Bundesstrafgericht in BellinzonaBild: Imago/EQ Images

Der 54-jährige Computerspezialist wurde vom höchsten Schweizer Strafgericht in Bellinzona (siehe Artikelfoto) der Wirtschaftsspionage, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses und der Geldwäscherei für schuldig befunden. Die Hälfte der Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Anklageschrift kopierte der IT-Techniker bei der Zürcher Privatbank Julius Bär von Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2011 Datensätze von rund 2700 reichen Kunden aus Deutschland. Er verkaufte die Daten für 1,1 Millionen Euro an deutsche Steuerbehörden. Ein pensionierter Steuerfahnder fungierte dabei als Mittelsmann.

Die Strafe sei der Schuld des Angeklagten nur recht knapp angemessen, sagte Bundesstrafrichter Daniel Kipfer. Weil der aus Deutschland stammende Datendieb geständig war, hatte sich die Staatsanwaltschaft mit ihm auf ein vergleichsweise mildes Strafmaß geeinigt. Neben der Gefängnisstrafe sollen Bankguthaben des Mannes in Höhe von 190.000 Euro, Fahrzeuge sowie Münz- und Uhrensammlungen eingezogen werden.

Die Richter beschränkten sich auf eine kurze Vernehmung. Die Verhandlung dauerte nicht einmal eine Stunde.

rk/kle (dpa, rtr)