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Sterbende sollen besser betreut werden

29. April 2015

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin auf den Weg gebracht. Für die Betreuung todkranker Menschen sollen künftig rund 200 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.

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Symbolbild, Betreuung eines Sterbenden in einem Hospiz (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/Klaus Rose

"Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nach der Zustimmung des Kabinetts zu dem von seinem Ministerium vorgelegten Entwurf.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (Foto: dpa)
Bundesgesundheitsminister Hermann GröheBild: picture-alliance/dpa

Der Gesetzentwurf setzt dabei auf eine größere finanzielle Unterstützung für stationäre und ambulante Hospizdienste bei der Begleitung am Lebensende. Zudem soll die Palliativversorgung, das heißt die schmerzlindernde Therapie Schwerstkranker am Lebensende, ausdrücklicher Bestandteil der Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung werden. Um eine bessere Sterbebegleitung auch in Pflegeheimen zu gewährleisten, will Gröhe zudem Heime verpflichten, Kooperationen mit Haus- und Fachärzten abzuschließen. Bislang geschieht dies freiwillig. Die Mediziner sollen für ihre Leistungen eine zusätzliche Vergütung erhalten.

Für die Hospiz- und Palliativversorgung werden in Deutschland derzeit rund 400 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben. Durch das Gesetz werden sich die Ausgaben voraussichtlich auf 600 Millionen Euro erhöhen. Stationäre Hospize sollen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet bekommen. Der Mindestzuschuss soll von 198 auf 255 Euro pro Tag erhöht werden.

Fachverbände kritisieren Gesetz als nicht ausreichend

Die Pläne zielen zudem auf eine flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativleistungen. Besonders im ländlichen Bereich gibt es dabei nach Einschätzung von Gesundheitsministerium und Fachverbänden Nachholbedarf.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin forderte, in jedem Krankenhaus und jeder Pflegeeinrichtung einen verantwortlichen Palliativbeauftragten zu beschäftigen. Dieser solle dafür sorgen, dass entsprechende Strukturen aufgebaut und Mitarbeiter geschult werden, damit sie kompetente Ansprechpartner für Patienten und Angehörige sein können. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Gesetzespläne sorgten für eine noch größere Ungleichbehandlung Sterbender in Hospizen und Pflegeheimen. Die Kassen übernähmen bei Hospizen dann 255 Euro am Tag, in Heimen maximal 54 Euro, rechnete Vorstand Eugen Brysch vor. Er forderte einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Was in Hospizen gelte, müsse auch in Pflegeheimen gelten.

Mängel bei der Begleitung sterbenskranker Menschen in Deutschland waren im Zuge der Debatte um ein Verbot von Sterbehilfevereinen in den Fokus gerückt.

qu/gri (dpa, afp, epd)