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Staatshilfe für Opel mit Standort-Koppelung unzulässig

31. August 2009
https://p.dw.com/p/JLth

Eine Koppelung der Staatshilfen für Opel an den Erhalt aller deutschen Werke des Autobauers ist nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" nach EU-Recht unzulässig. Dies gehe aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums hervor, das der Zeitung vorliege. Darin heiße es unter Berufung auf EU-Recht, dass die Vorgabe, bestimmte Standorte im jeweiligen Mitgliedsstaat aufrechtzuerhalten, ein unzulässiges Kriterium für staatliche Beihilfen darstellt. Zuletzt hatte Außenminister und SPD-Kanzler- Kandidat Frank-Walter Steinmeier als Hauptbedingung für Staatshilfen eine Bestandsgarantie für alle deutschen Opel-Werke genannt.