Staatshilfe für Opel mit Standort-Koppelung unzulässig
31. August 2009Anzeige
Eine Koppelung der Staatshilfen für Opel an den Erhalt aller deutschen Werke des Autobauers ist nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" nach EU-Recht unzulässig. Dies gehe aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums hervor, das der Zeitung vorliege. Darin heiße es unter Berufung auf EU-Recht, dass die Vorgabe, bestimmte Standorte im jeweiligen Mitgliedsstaat aufrechtzuerhalten, ein unzulässiges Kriterium für staatliche Beihilfen darstellt. Zuletzt hatte Außenminister und SPD-Kanzler- Kandidat Frank-Walter Steinmeier als Hauptbedingung für Staatshilfen eine Bestandsgarantie für alle deutschen Opel-Werke genannt.