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Land gibt Gemälde an Erben zurück

17. August 2015

70 Jahre nach Kriegsende entscheidet das Land Baden-Württemberg, ein Gemälde der Staatsgalerie Stuttgart an die rechtmäßigen Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückzugeben.

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Deutschland Rückgabe Gemälde Pfalzgraf Johann III. von der Pfalz
Bild: picture-alliance/dpa/Staatsgalerie Stuttgart/Volker Naumann

Die beiden Kunsthändler Isaac Rosenbaum und Saemy Rosenberg hatten 1936 das "Bildnis Pfalzgraf Johann III" (um 1526) aus der Werkstatt von Hans Wertinger verkauft. Die Nationalsozialisten veranlassten, dass der Erlös des Verkaufes auf ein Sperrkonto eingezahlt wird. Somit wurde der erzielte Verkaufspreis den früheren Besitzern entzogen. Kulturstaatsminister Jürgen Walter (Grüne) erklärte: "Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung, Kulturgüter, die Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben." Nachforschungen der Staatsgalerie Stuttgart hatten die Herkunft und die Umstände des Verkaufs des Gemäldes aufgedeckt.

Forschung und Lehre

Das zeigt, was die Provenienz-Forschung zu leisten vermag. Das neu geschaffene Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg will auch aus diesem Grund die Lehre und Forschung zu NS-Raubkunst an Universitäten stärken. Es sei notwendig, eine systematische Ausbildung zu entwickeln, sagte Uwe Schneede, ehrenamtlicher Vorstand der Stiftung. Das bedeutet, dass Provenienz-Forschung in das universitäre Kunstgeschichtsstudium fest integriert werden muss." Das Zentrum soll besonders öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-Raubkunst unterstützen.

cp /so (dpa, Stuttgarter Zeitung, Westdeutsche Zeitung)