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Staatsduma Russlands verschärft in erster Lesung Haftstrafen für Terrorismus

18. Februar 2004
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Moskau, 18.2.2004, INTERFAX, russ.

Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am Mittwoch (18.2.) bei der ersten Lesung einstimmig für den Gesetzentwurf gestimmt, der Änderungen an zwei Artikeln des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation – 205 und 57 – vorsieht. Damit wurde die gesetzgebende Initiative der Mitglieder der Fraktion "Einiges Russland" Pawel Krascheninnikow, Ljubow Sliska, Wladimir Pechtin, Wladimir Wassiljew, Aleksandr Schukow und Wladimir Katrenko unterstützt. Entsprechend dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Haftstrafe für Terrorismus ohne Heimtücke von 8 auf 12 Jahre zu erhöhen (gemäß dem jetzt geltenden Strafgesetzbuch sind 5 bis 10 Jahre vorgesehen); für Terrorismus mit Heimtücke 10 bis 20 Jahre (derzeit 8 bis 15 Jahre); für Terrorismus mit besonderer Heimtücke 15 bis 20 Jahre oder lebenslange Haftstrafe (derzeit 10 bis 20 Jahre).

Die Verfasser des Gesetzentwurfes halten es ferner für notwendig, Änderungen am Artikel 57 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation mit dem Ziel vorzunehmen, die lebenslange Haftstrafe nicht nur als Alternative zur Todesstrafe, sondern als selbständige Strafmaßnahme und nur bei besonders schweren Verbrechen, die jemandes Leben oder die öffentliche Sicherheit bedrohen, zu verhängen. Die Verfasser begründen ihre Initiative damit, dass "es im Land immer häufiger zu Terroranschlägen kommt, die gegen die öffentliche Sicherheit gerichtet sind, dass dabei massenhaft Zivilisten ums Leben kommen". Sie sind überzeugt, dass diese Änderungen des Strafgesetzbuches dazu beitragen werden, die Kriminalität besser zu bekämpfen. (...) (lr)