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Wulff noch nicht aus dem Schneider

5. März 2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover will den Freispruch von Ex-Bundespräsident Wulff im Korruptionsprozess nicht hinnehmen und hat Revision eingelegt. Bis es in dem Fall endgültig Klarheit gibt, kann es nun noch dauern.

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Ex-Bundespräsident Wulff freut sich nach dem Freispruch im Korruptionsprozess (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Die Staatsanwälte reichten den Revisionsantrag beim Landgericht Hannover ein. Dort war Christian Wulff am Donnerstag vergangener Woche vom Vorwurf der Vorteilsnahme und der mitangeklagte Filmmanager David Groenewold vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen worden.

In dem Prozess ging es um von Groenewold übernommene Kosten von rund 720 Euro für einen gemeinsamen München-Besuch mit dem Ehepaar Wulff im September 2008. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Zweieinhalb Monate später hatte er beim Siemens-Konzern um Unterstützung für einen Film gebeten, den Groenewold produzierte.

Schritt nicht überraschend

Freispruch für Christian Wulff

Das Landgericht konnte in der Kostenübernahme keinen Hinweis auf Korruption erkennen. So seien Wulff und Groenewold persönlich befreundet. Auch habe sich kein Beleg dafür finden lassen, dass Wulff bemerkt habe, dass Groenewold 400 Euro von seiner Hotelrechnung übernahm. Außerdem habe Wulff glaubhaft versichert, dass er dem Filmfinancier 110 Euro Kosten für einen Babysitter erstattet habe, stellte das Gericht fest.

Die Revision der Staatsanwaltschaft kommt nicht überraschend. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte bereits vor der Urteilsverkündung in seinem Plädoyer erklärt, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt. Inhaltlich begründen muss die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag erst, wenn die ausformulierte Urteilsbegründung von Richter Frank Rosenow auf dem Tisch liegt - dafür hat dieser aber noch bis zum 2. Mai Zeit.

Bundesgerichtshof entscheidet

Rosenow muss das Urteil nun umfangreicher ausformulieren und revisionsfest begründen. Ohne den Revisionsantrag hätte ein sogenanntes abgekürztes Urteil gereicht. Nun aber muss der Richter so formulieren, dass der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe jedem seiner Gedankengänge zustimmen kann, von der Wertung der Beweise bis zu den Gründen, weitere Zeugenbefragungen abzulehnen und den Prozess zu verkürzen. Denn sollten die dortigen Richter des BGH einen Verfahrensfehler feststellen, müsste der Prozess neu aufgerollt werden.

Wulffs Verteidiger gelassen

Mit Blick auf Wulffs berufliche und private Pläne, vor wenigen Tagen hat er in Hamburg seine eigene Anwaltskanzlei eröffnet, wäre ein erneuter Prozess mit Schlagzeilen sicher mehr als kontraproduktiv. Die Anwälte des ehemaligen Bundespräsidenten reagieren betont gelassen auf den Revisionsantrag. "Gegen das Urteil des Landgerichts Hannover mit seiner Begründung hat die Revision keinen Erfolg", erklärten die Verteidiger Michael Nagel und Bernd Müssig. Auch sie sind nicht überrascht: Die Staatsanwaltschaft habe schon vor Monaten angekündigt, "rechts- und fristwahrend Revision" einzulegen.

Wulff war am 17. Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. Dies hatte es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Begonnen hatte die Affäre im Dezember 2011 mit Berichten über einen günstigen Kredit für Wulff zum Kauf eines Hauses und mit Drohungen des Bundespräsidenten gegen die "Bild"-Zeitung, gesprochen auf die Mailbox von Chefredakteur Kai Diekmann.

wl/kle (dpa, afp)