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Staatsanwaltschaft hält Breivik für nicht zurechnungsfähig

21. Juni 2012

Im Osloer Prozess gegen den Massenmörder Anders Breivik hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig bezeichnet. Sie plädierte daher auf Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie.

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Anders Breivik im Gerichtssaal (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Zehn Wochen schon läuft der Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik, nun haben im Bezirksgericht in Oslo die zweitägigen Schlussplädoyers begonnen. Zunächst ist die Anklage an der Reihe, am Freitag dann wohl die Verteidigung.

Breivik hatte im Juli 2011 in einem Jugendlager der in Norwegen regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen. Zuvor hatte er im Osloer Regierungsviertel eine Autobombe gezündet, die acht Menschen in den Tod riss. Der 33-Jährige hat die Taten gestanden, plädiert aber auf nicht schuldig. Er behauptet, die Anschläge seien notwendig gewesen, um gegen die angebliche Islamisierung Norwegens und das "multikulturelle Experiment" der Regierung zu kämpfen.

Zurechnungsfähig oder wahnsinnig?

Ein Urteil soll im Juli oder August gesprochen werden. Dem Gericht waren bereits zwei unterschiedliche Gutachten vorgelegt worden. In einem wird Breivik als zurechnungsfähig, in einem zweiten als psychisch krank beschrieben. Erklärt ihn das Gericht für unzurechnungsfähig, würde er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Breivik selbst beharrt darauf, zurechnungsfähig zu sein, da er vermeiden will, dass die Anschläge als die Taten eines Wahnsinnigen abgestempelt werden.

wa/gd/ml (afp, dpa, dapd)