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Staatsanwalt fordert Haftstrafe

13. März 2014

Hängt alles von seiner umstrittenen Selbstanzeige ab? Muss Steuersünder Uli Hoeneß tatsächlich hinter Gitter? In dem spektakulären Prozess gegen den Bayern-Präsidenten haben die Plädoyers begonnen.

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Prozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung (Foto: picture alliance)
Bild: picture alliance

Es wird eng für Uli Hoeneß

Im Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Zur Begründung sagte Staatsanwalt Achim von Engel vor dem Landgericht München II, Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt. Die Selbstanzeige, die dieser Anfang 2013 eingereicht habe, sei unvollständig gewesen und damit unwirksam.

Das Landgericht München II hatte am Mittwoch die Beweisaufnahme abgeschlossen. Zu Prozessbeginn hatte die Anklage dem Präsidenten des deutschen Rekordmeisters Bayern München zunächst vorgeworfen, 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Während des Verfahrens schnellten die Steuerschulden jedoch auf 27,2 Millionen Euro empor, was die Verteidigung des Fußball-Managers und Wurstfabrikanten Uli Hoeneß auch anerkannte.

Mit Riesen-Summen jongliert

Sicher ist: Bayern-Boss Hoeneß hatte bei Devisen-Spekulationen mit fast unvorstellbaren Summen jongliert. An einem einzigen Tag soll er einmal 18 Millionen Euro verzockt haben. 155 Millionen Euro hatte er als Höchstsumme auf seinem Schweizer Konto. Den Grundstock dafür bildeten 20 Millionen damals noch D-Mark, die er vom damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus bekommen hatte. Später machte Hoeneß bei seinen Spekulationsgeschäften nur noch Verluste, die anfänglichen Gewinne von mehr als 130 Millionen Euro hätte er aber versteuern müssen. Das hatte er jedoch nicht getan.

Ungeachtet der drastisch nach oben geschnellten Steuerschuld des Bayern-Präsidenten setzt die Verteidigung weiterhin auf die Selbstanzeige von Hoeneß. Diese sei als strafbefreiende Selbstanzeige wirksam, so die Verteidiger. Den Vorwurf, sie hätten wiederholt Material zurückgehalten, wiesen sie zurück. Diese These sei "reiner Unfug".

Strafbefreiung durch Selbstanzeige?

Hoeneß hatte sich im Januar 2013 selbst angezeigt und an den Fiskus zehn Millionen Euro überwiesen. Die Staatsanwaltschaft stellt jedoch die Gültigkeit dieser Selbstanzeige in Frage. Nach den spektakulären Summen, die im Prozess auf den Tisch gekommen sind, fühlt sie sich in ihrer Annahme bestätigt, dass die Anzeige, die Hoeneß Anfang 2013 gestellt hatte, überaus fehlerhaft war.

Dem 62 Jahre alten Hoeneß droht im Extremfall eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, sofern das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung bejahen sollte. Sollte das Gericht die Selbstanzeige doch für gültig erachten, könnte das Verfahren auch eingestellt werden und Hoeneß damit dann straffrei bleiben.

haz/det (dpa, sid)