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Klage gegen niederländische Blauhelme abgewiesen

22. September 2016

Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UN-Kommandanten haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine Klage von Hinterbliebenen zurück.

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Frau trauert an Särgen sitzend (Foto: DW)
Bild: Klix.ba

In dem Fall hätten die niederländischen Behörden ausreichend ermittelt, entschied das Straßburger Gericht. Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den niederländischen UN-Kommandanten Thom Karremans und zwei weitere Soldaten nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen.

Zur Begründung hieß es, die Menschenrechtskonvention gewähre kein Recht auf "private Rache". Die von Angehörigen von Opfern des Massakers eingelegte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei unzulässig, entschieden die Richter.

Blauhelme hatten sich den Angreifern ergeben

Geklagt hatten Hinterbliebene von drei Opfern. Im Juli 1995 waren in der UN-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer von bosnisch-serbischen Truppen ermordet worden. Die niederländische Blauhelm-Einheit, die die Sicherheit in Srebrenica garantieren sollte, hatte sich den Angreifern unter General Ratko Mladic zuvor kampflos ergeben. Die drei Opfer hatten auf der Militärbasis Zuflucht gesucht, waren jedoch weggeschickt worden.

UN-Soldaten konnten Ausmaß des Angriffs nicht ahnen

Die Umstände des Völkermords sind nach Ansicht der Straßburger Richter so umfassend aufgeklärt worden, dass keine Unsicherheit mehr über das Ausmaß der Beteiligung der drei niederländischen Soldaten bestehe. Die Ermittlungen der nationalen Strafverfolger könnten folglich nicht als ineffektiv bezeichnet werden. Auch stimme ihre Feststellung, dass den Soldaten das Ausmaß des drohenden Massakers nicht bewusst gewesen sei, mit den Untersuchungen des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag überein.

Dort wurden bisher 15 Angeklagte für schuldig befunden, drei von ihnen erhielten lebenslange Haftstrafen. Ein Urteil gegen den erst 2011 verhafteten Mladic wird für 2017 erwartet.

uh/sti (dpa, epd, ap)