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Spanien: Heiraten, wen es beliebt

30. Juni 2005

Das katholische Spanien reformiert sein Gesellschaftsrecht: Homo-Ehen sind ab sofort den "Mann-und-Frau"-Ehen gleichgestellt. Außerdem wurde das Scheidungsrecht - das es überhaupt erst seit 1981 gibt - vereinfacht.

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Lieben und lieben lassenBild: AP


Schätzungen zufolge leben in Spanien 100.000 bis 400.000 homosexuelle Paare. Sie dürfen künftig heiraten und Kinder adoptieren. Die Begriffe "Frau" und "Mann" werden dafür in den Gesetzbüchern zum Familienrecht durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie "Ehepartner" ersetzt.

Sehr fortschrittliche Gesetzgebung

Spanien ist nach den Niederlanden und Belgien das dritte Land in der EU und weltweit, das die Homo-Ehe zulässt. In Belgien dürfen Homosexuelle allerdings keine Kinder adoptieren. In Teilen der USA gibt es ähnliche Regelungen.

In Kanada hat das Parlament ebenfalls die Zulassung der Homo-Ehe beschlossen. Nach einer turbulenten Debatte am 28. Juni votierten in Ottawa 158 Abgeordnete für das Gesetz, 133 dagegen. Die Zustimmung des Senats steht noch aus. In Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern können Homosexuelle ihre Partnerschaften registrieren lassen, aber sie können nicht standesamtlich heiraten und keine Kinder adoptieren.

Kirche weiterhin respektieren

Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero erklärte, das neue Gesetz beende die rechtliche Diskriminierung Homosexueller und sei kein Angriff auf die Familie, wie die Gegner der Reform erklärt hatten. Er forderte von den Homosexuellen jedoch Respekt vor den katholischen Basisgruppen. Weit über 100.000 katholische Gläubige und große Teile des Klerus waren zuvor gegen die neue Regelung auf die Straße gegangen.

Die Abgeordneten hatten der neuen Regelung bereits im April zugestimmt. Nach einer Ablehnung im Senat wurde jedoch eine zweite Abstimmung notwendig. 187 Abgeordnete linker und regionaler Parteien stimmten für das umstrittene Gesetz. 147 konservative und katalanische Parlamentarier votierten dagegen, 4 erhielten sich.

Vereinfachung des Scheidungsrechts

Wenn es nicht klappt mit der großen Liebe, dann können sich Ehepaare in Spanien künftig im Schnellverfahren wieder scheiden lassen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Madrid ein Gesetz, das die Prozedur von Scheidungen stark vereinfacht. Das "Trennungsjahr" ist mehr notwendig und es müssen keine Gründe - wie Untreue, Alkoholismus oder Misshandlungen - für die Trennung angegeben werden.

Wenn unter den Eheleuten Einvernehmen herrscht, können Scheidungsverfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen werden - ohne Einvernehmen in sechs Monaten. Die Scheidungsrichter müssen sich beim Sorgerecht für die Kinder nicht unbedingt für einen Elternteil entscheiden, sondern können auch ein gemeinsames Sorgerecht anordnen. Scheidungsverfahren können allerdings frühestens drei Monate nach der Eheschließung eingeleitet werden. (arn)