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Sozialstunden wegen Beleidigung auf Facebook

7. Juni 2016

Weil sie ihren Lehrer auf Facebook beleidigt hat, ist eine Schülerin vom Amtsgericht Düsseldorf verurteilt worden. Zur Strafe muss sie 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Die Lehrervertretungen freut das.

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Facebook Datenschutz (Symbolbild) Die Schatten von Jugendlichen mit einem Laptop (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel

Der NRW-Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, sagte: "Wir finden es richtig, dass ein solch schwerwiegender Fall gerichtlich geklärt wird, denn diese Ereignisse nehmen zu."

Mutiger Lehrer

Viele Lehrkräfte stünden durch die jeweilige Schule beziehungsweise die Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht über solche Vorfälle zu sprechen, weil dies "ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte". "Daher haben wir großen Respekt für den Kollegen, der jetzt vor Gericht gezogen ist", betonte Beckmann. "Das erfordert Mut."

Die Schülerin hatte in der nicht öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf zugegeben, im Klassenraum ein Foto des Lehrers aufgenommen und das Bild anschließend mit dem Kommentar "Behinderter Lehrer ever" auf Facebook veröffentlicht zu haben.

Richter spricht von Straftat

Wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte, zeigte die 14-Jährige Reue und erklärte, dass ihr die Tat sehr leid tue. Gleichwohl machte der Richter dem Mädchen klar, dass es eine Straftat begangen habe - zumal das kommentierte Foto nicht nur für die Facebook-Freunde der Schülerin, sondern auch für die Freunde ihrer Freunde sichtbar gewesen sei.

Der VBE-Landesvorsitzende sprach sich dafür aus, dass Schulen intern klare Reglungen zum Umgang mit sozialen Medien und dem damit verbundenen Mobbing vereinbaren. Ein solcher Schulkodex solle von der Schulkonferenz beschlossen werden.

uh/wl (dpa, epd)