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Soziale Gleichberechtigung auch für Nicht-EU-Bürger

4. Juni 2002

Der EU-Ministerrat für Arbeit und Soziales hat Pläne der EU-Kommission gebilligt, wonach Nicht-EU-Bürgern, die in der EU legal leben, gleiche soziale Rechte zugesprochen werden sollen wie den EU-Bürgern.

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Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel ein türkischer Arbeitnehmer, der der in Deutschland Rentenarsprüche erworben hat, diese beim Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland nicht verliert.

Bereits im vergangene Februar hatte die für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissarion Anna Diamantopoulou entpsrechende Pläne vorgelegt. Nach dem der Ministerrat jetzt seine Zustimmung gegeben hat, muss die Verordnung noch vom EU-Parlament gebilligt werden.

Von der neuen Regelung würden 13 Millionen nicht EU-Bürger profitieren, die legal in der Europäischen Union leben. Ziel der neuen Verordnung ist eine größtmöglich Integration von Bürgern aus Drittländern in der EU.

Die neue Verordnung die Zuwanderung in die EU nicht erleichtern, betonte die EU-Kommission am Montag in Brüssel.