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Wahlrechts-Revolution in Luxemburg?

7. Juni 2015

Luxemburg könnte das erste EU-Land sein, das Ausländern ein Wahlrecht auf nationaler Ebene gewährt. Rund 245.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, über eine entsprechende Verfassungsreform abzustimmen.

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Stadtansicht von Luxemburg (Foto: picture-alliance)
Bild: picture-alliance/chromorange

Wer als Ausländer mindestens zehn Jahre in Luxemburg lebt und zuvor an einer Kommunalwahl teilgenommen hat, der könnte künftig auch das nationale Parlament in Luxemburg mit wählen dürfen. Ob das so sein soll, darüber entscheiden die Luxemburger in einem Referendum über eine Verfassungsreform.

45 Prozent der Bewohner sind Ausländer

Dabei ist das Ausländerwahlrecht allerdings nur ein Teil der möglichen Neuregelungen in der Verfassung über die abgestimmt wird. So entscheiden die Luxemburger außerdem, ob das Wahlrecht künftig schon ab 16 statt bisher 18 Jahren gelten soll. Zudem sollen die Bürger ankreuzen, ob die Amtszeit von Ministern auf maximal zwei Amtszeiten - also zehn Jahre - begrenzt werden soll.

Regierungschef dafür, Opposition dagegen

Luxemburg ist mit rund 550.000 Einwohnern das zweitkleinste Land der EU nach Malta. Gut 45 Prozent der Einwohner des Großherzogtums sind Ausländer. Luxemburgs liberaler Premierminister Xavier Bettel unterstützt die Reform. Die oppositionelle Christlich-Soziale Volkspartei des früheren Regierungschefs und derzeitigen EU- Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker ist bei der Frage des Ausländerwahlrechts gespalten: Die Partei sagt "Nee", die Jugendorganisation sagt "Jo".

Luxemburg Ministerpräsident Xavier Bettel (Foto: dpa)
Ministerpräsident Bettel ist für ein AusländerwahlrechtBild: picture-alliance/dpa/R. Jensen

Eher Ablehnung als Zustimmung

Laut einer Umfrage waren vor der Wahl 53 Prozent der Wahlberechtigten gegen das Ausländerwahlrecht. Das Wahlalter 16 wurde sogar von 68 Prozent der Befragten abgelehnt. Bei der Amtszeitbegrenzung für Minister zeigten sich die Luxemburger gespalten: 44 Prozent waren dagegen, 46 Prozent dafür. Das Ergebnis des Referendums wird in einem Vorschlag für eine neue Verfassung berücksichtigt, zu dem es wohl 2017 erneut eine Volksabstimmung geben soll.

Üblicherweise können EU-Ausländer, die in einem anderen als ihrem Heimatstaat leben, an den Kommunal- und Europawahlen in ihrem Aufenthaltsstaat in der Europäischen Union teilnehmen.

cw/haz (dpa, afp)