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Skandalbanker Kerviel aus Haft entlassen

4. September 2014

Mit seinen Spekulationen hätte Jérôme Kerviel die französische Großbank Société Générale fast in den Ruin getrieben. Fünf Jahre Haft hat er dafür bekommen. Nun ist er nach vier Monaten auf freiem Fuß - fast.

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Jerome Kerviel
Bild: dapd

Eigentlich hätte der als Milliardenzocker bekanntgewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel erst im September 2016 aus dem Gefängnis Fleury Mérogis im Süden von Paris entlassen werden dürfen - zwei Jahre auf Bewährung, automatische Strafmilderungen und die 41 Tage eingerechnet, die er 2008 in Untersuchungshaft saß.

Doch nun ordnete das Pariser Berufungsgericht nach nur vier Monaten Haft die vorzeitige Entlassung des 37-Jährigen an, wie Kerviels Anwalt David Koubbi sagte. Sein Mandant werde das Gefängnis am Montag verlassen können. "Er wird wieder ein ganz normales Leben führen", sagte Koubbi.

Ein Pariser Gericht hatte bereits Ende Juli einer vorzeitigen Haftentlassung zugestimmt, nachdem Kerviel die Enlassung aus der Haft mit einer Fußfessel beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch dagegen Berufung eingelegt.

Gerichtsverhandlungen gehen weiter

Der frühere Mitarbeiter der Pariser Großbank Société Générale war in zwei Verfahren verurteilt worden, weil er eigenmächtig und skrupellos knapp fünf Milliarden Euro verzockte. Wegen Untreue, Dokumentenfälschung und Manipulation von Computerdaten bekam er drei Jahre Haft, zwei weitere wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Kerviel hingegen hält sich für unschuldig und schiebt die Schuld auf seinen früheren Arbeitgeber, denn der habe von den Spekulationsgeschäften gewusst und sie toleriert.

Die juristischen Auseinandersetzungen um Kerviel gehen aber trotz Entlassung weiter: Im März bestätigte Frankreichs Oberster Gerichtshof zwar die Haftstrafe gegen den ehemaligen Banker, erklärte den gegen ihn verhängten Schadenersatz von knapp fünf Milliarden Euro aber für ungültig. Nun wird die Höhe des Schadensersatzes vor dem Berufungsgericht von Versailles erneut verhandelt.

jw/mak (afp, dpa)