1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Sieg der Vernunft

Baha Güngör 4. März 2003

Eine bizarre Episode in den deutsch-türkischen Beziehungen ist zu den Akten gelegt worden. Ein türkisches Gericht sprach deutsche Stiftungen vom Vorwurf der Verschwörung und Spionage frei. Ein Kommentar von Baha Güngör.

https://p.dw.com/p/3KEb

Das Staatssicherheitsgericht in Ankara hat dem Spuk ein Ende bereitet und die vier parteinahen deutschen Stiftungen vom Spionagevorwurf freigesprochen. Selbst den sonst in Sachen Republikschutz besonders unnachgiebig agierenden Richtern und Staatsanwälten der Staatsschutzgerichtsbarkeit war der Vorwurf absurd erschienen, die Vertreter der Stiftungen sowie mehrerer anderer ziviler Organisationen hätten sich zusammengetan, um den türkischen Staat zu schwächen und Regimegegner anzustacheln.

Konkret ging es um die angebliche finanzielle und sonstige Unterstützung der Protestbewegung gegen die Goldförderung im Westen Anatoliens nahe Bergama (Pergamon). Diese Protestbewegung hatte sich gegen den Einsatz von Zyanid bei der Goldförderung durch ausländische Firmen formiert, weil die Umwelt durch das giftige Zyanid stark belastet wird. Die deutschen Sitftungen und andere deutsche Organisationen hätten ein Interesse daran gehabt, der Türkei die Goldförderung zu erschweren, um sie einer gewichtigen Finanzquelle zu berauben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Giftige Atmosphäre

Die deutsch-türkischen Beziehungen sowie der Arbeitsbesuch des türkischen Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer im November in Berlin wurden durch den Prozess belastet. Bei fast jedem Kontakt zwischen deutschen und türkischen Gesprächspartnern vergiftete der Prozess die Atmosphäre. Die türkische Seite konnte, um die Unabhängigkeit der türkischen Justiz unter Beweis zu stellen, nichts anderes nahelegen, als sich auf die Gerechtigkeit der Justitia unter dem türkischen Halbmond zu verlassen.

Grundlage des Prozesses war ein Buch des türkischen Universitätsdozenten Necip Hablemitoglu. Ein nach einem Sex-Skandal seines Amtes enthobener Staatsanwalt ermittelte und schrieb eine unglaubliche und eigentlich nicht ernstzunehmende Anklageschrift, die sich eher als Drehbuch für ein Groschenroman eignet. Dass Hablemitoglu am 18. Dezember 2002, wenige Tage vor Prozessbeginn am zweiten Weihnachtstag, einem bislang unaufgeklärten Mordanschlag zum Opfer gefallen war, kam als weitere bizarre Wendung hinzu. Dem Staatssicherheitsgericht muss bescheinigt werden, dass es keine Alternative zur Eröffnung des Verfahrens hatte. Es hatte aber auch keine Alternative zum Freispruch angesichts der unbeweisbaren Vorwürfe.

Die Vernunft hat am Ende gegen unverbesserliche Europa-Gegner aus den Reihen der türkischen Nationalisten gesiegt. Der Schaden ist begrenzt und reparabel. Die deutschen Einrichtungen können nicht nur aufatmen, sondern sie sollten sich mehr denn je darauf konzentrieren, den aktiven Mitgliedern der türkischen Zivilgesellschaft unter die Arme zu greifen. Schließlich geht es vor allem darum, die Werte und Normen Europas in der türkischen Öffentlichkeit unerschütterlich zu verankern und gegen engstirnige Nationalisten zu verteidigen.

Kein Freibrief

Der Freispruch ist dabei kein Freibrief für die Unterstützung von Gruppen, die den Sturz der verfassungsmässigen Grundordnung der türkischen Republik zum Ziel haben. Alle ausländischen Einrichtungen in der Türkei müssen deren Gesetze und Mentalitäten ebenso respektieren, wie das von ausländischen Einrichtungen in Deutschland als selbstverständlich erwartet wird. Das gilt auch, wenn diese Gesetze und Mentalitäten bei Betrachtung durch deutsche oder europäische Brillen als rückständig empfunden werden. Nur unter diesem Vorzeichen gegenseitiger Toleranz können europäische Werte und Normen den Heranführungsprozess an Europa erleichtern und für die türkische Gesellschaft zu einer Richtschnur werden.