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"Sie sagt, es ist ein Schlag ins Gesicht"

Andrea Grunau15. April 2013

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vertritt Gamze Kubasik, Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, beim NSU-Prozess. Kurz vor der Anreise wurde der Prozess verschoben. Seine Mandantin ist schockiert und verärgert.

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Rechtsanwalt Sebastian Scharmer (Foto: Kanzlei Hummel.Kaleck, Berlin)
Bild: Kanzlei Hummel.Kaleck, Berlin

DW: Herr Scharmer, wie und wann haben Sie und Ihre Mandantin erfahren, dass das Oberlandesgericht München (OLG) den Prozess vom 17. April auf den 6. Mai verschiebt?

Sebastian Scharmer: Gegen Mittag um 13.00 Uhr haben wir aus den Medien erfahren, dass der Prozess verschoben wird, erst gegen 13.40 Uhr ist hier ein Fax des Oberlandesgerichts eingegangen, mit dem das bestätigt worden ist. Ich habe natürlich sofort Frau Kubasik angerufen und ihr das berichtet. Sie war außer sich. Sie und ihre Familie bereiten sich seit Wochen, seit Monaten auf diesen Tag vor. Es ist eine unglaubliche psychische Belastungssituation für sie und sie sagt, es ist ein Schlag ins Gesicht, dass das verschoben worden ist. Sie war fassungslos und ich muss sagen, auch sauer, letzteres vor allen Dingen deshalb, weil wir zunächst aus den Medien davon erfahren haben. Das Oberlandesgericht hatte es offensichtlich nicht hinbekommen, uns vorab Bescheid zu geben. Das wäre ja möglich gewesen, sei es per Email oder Telefon oder sonstiges. Aber ich habe es aus den Medien erfahren und erst dann wesentlich später per Fax bestätigt bekommen. Frau Kubasik findet eben auch, das zeige, dass man die Nebenklägerinnen und Nebenkläger offensichtlich nicht so richtig ernst nimmt in dem Prozess. Das hat sie besonders geärgert.

Barbara John, Ombudsfrau für die Opfer und ihre Angehörigen, spricht von einer "mittleren Katastrophe" für die Nebenkläger, sehen Sie das auch so?

Ja, stellen Sie sich die psychische Belastungssituation vor: Seit sieben Jahren steht dieser Prozess aus, seit sieben Jahren hofft Frau Kubasik, endlich den Menschen in die Augen schauen zu können, die für die Tat mutmaßlich verantwortlich sind. Es ist eine unglaubliche Belastungssituation und ist jetzt natürlich eine Katastrophe. Daneben muss man sagen: Es waren erhebliche organisatorische und auch finanzielle Anstrengungen nötig, um diesen Prozessauftakt zu organisieren. Der Senat hatte die erste Woche mitten in eine Messe-Woche in München gelegt, so dass alle bezahlbaren Zimmer schon vergeben waren. Wir haben viele Beteiligte mit ins Boot genommen, um alles zu versuchen, um die Familien adäquat unterzubringen, sicher unterzubringen und die Reisen zu organisieren. Die finanziellen Mittel dafür mussten geklärt werden. Das war alles eine enorme Anstrengung und das ist jetzt natürlich Geschichte.

Es entstehen also hohe Kosten durch die Verschiebung?

Es entstehen erhebliche Kosten durch die Verschiebung, die werden wir allerdings alle dem Staat in Rechnung stellen. Es ist noch unklar, wer die Kosten für die Nebenklägerinnen und Nebenkläger übernimmt. Wenn der Senat meint, so kurzfristig absagen zu müssen, meine ich aber, dass diese Kosten von der bayerischen Landeskasse erstattet werden müssen.

Ist diese Verschiebung Ihrer Ansicht nach nachvollziehbar und notwendig?

Es war natürlich so, dass am Freitag (12.04.2013) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine teilweise Neu-Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten erforderlich gemacht hat. Unseres Erachtens ist es aber so: Hätte der Senat unverzüglich reagiert auf diese Entscheidung, hätte das Akkreditierungsverfahren bis Dienstag abgeschlossen sein können. Das ist allerdings offensichtlich nicht erfolgt. Der Senat in München scheint es organisatorisch nicht auf die Reihe zu bekommen, da sofort angemessen zu verfahren. Man muss sich mal vorstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat ja extra eine Eilentscheidung getroffen noch letzte Woche am Freitag, damit der Prozess-Start klappen kann, sonst hätten die Richter natürlich auch sagen können, der Prozess wird verschoben. Aber es war ja gerade Intention aus Karlsruhe, dass der Prozess rechtzeitig starten kann. Das ist jetzt durch meiner Meinung nach einfache organisatorische Mängel beim OLG München vereitelt worden.

Wie erleben Sie insgesamt den Umgang des Gerichts mit den Nebenklägern?

Das Gericht ist natürlich in einer schwierigen Situation, das verkennen wir nicht. Das ist ein Prozess, der relativ viele Rahmen sprengt von Prozessen, die wir bislang kannten. Auf der anderen Seite war das seit längerem klar und ich meine, hätte es die entsprechenden Anstrengungen gegeben und wäre damit adäquat umgegangen worden, hätte man das auch anders lösen können. Ich sehe genauso wie bei dem Akkreditierungsverfahren mit ausländischen Journalistinnen und Journalisten im Umgang mit den Nebenklägern die Gefahr, dass das Gericht die politischen Dimensionen des Prozesses verkennt. Ein Beispiel, dass der Senat nicht adäquat mit den Nebenklägern umgeht, ist, dass wir von dieser Entscheidung aus der Presse erfahren haben.

Was bedeutet die neue Wartezeit auf den Prozessbeginn für die Angehörigen?

Meine Mandantin ist jetzt erst mal in ein tiefes Loch gefallen. Das ist für sie ein Schock, gerade weil es der Beginn des Prozesses ist. Dass sich manche Termine mal verschieben können, ist die eine Sache, dass aber gerade der Beginn jetzt traumatisch für die Betroffenen ist, ist ja klar und deswegen wird es für die Zwischenzeit eine harte Situation werden.

Der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer aus Berlin vertritt beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München die Nebenklägerin Gamze Kubasik. Ihr Vater Mehmet Kubasik wurde am 4.4.2006 in seinem Kiosk in Dortmund erschossen und gilt als achtes Opfer der NSU-Mordserie.

Das Interview führte Andrea Grunau.