1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Sejm debattiert Gesetzentwurf über Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen

24. Juni 2002

– Kontroverse um Liste mit Krankheiten, die zur Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis führen können

https://p.dw.com/p/2Rbm

Warschau, 20.06.2002, Onet.pl., poln.

Am Donnerstag (20.06) behandelte der Sejm in zweiter Lesung den von der polnischen Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über das Recht zur Niederlassung von EU-Bürgern in Polen. In diesem Entwurf wurden auch Änderungen der Sejmkommission für Europaangelegenheiten berücksichtigt. (...)

In dem Gesetzentwurf wurden die Richtlinien zur Einreise und zum Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen nach Polens EU-Beitritt zusammengefasst. Der Gesetzentwurf ist an die EU-Richtlinien für den freien Personenverkehr angepasst.

Danach können sowohl EU-Bürger als auch ihre Familienangehörigen die polnische Grenze mit einem gültigen Ausweis, Reisepass oder einem anderen Dokument passieren, in dem ihre Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt werden. Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, müssen ein Visum vorzeigen.

Wenn der Aufenthalt auf dem Gebiet Polens länger als drei Monate dauern soll, soll eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis verlangt werden. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse sollen auch für Familienmitglieder gelten.

Die Aufenthaltsgenehmigung soll für fünf Jahre gewährt werden, und sie wird von allen Personen benötigt, die in Polen arbeiten wollen, die einen freien Beruf oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder sie ausüben wollen (...).

Die befristete Aufenthaltserlaubnis soll ein Jahr lang gültig sein. Im Falle des Studiums in Polen soll sie dann jedes Jahr weiter verlängert werden, jedoch nur bis zur Beendigung des Studiums (...)

Die Aufenthaltsgenehmigungen sollen vom jeweiligen Woiwoden erteilt werden. Gegen eine Ablehnung kann Berufung beim Vorsitzenden des Amts für Ausländer und Repatriierung eingelegt werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung könnte – laut Entwurf - nur aufgrund von Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung zu schützen, verweigert werden. Hierbei werden außerdem noch der Schutz der inneren Sicherheit und die Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung sowie die Gefährdung der Verteidigungsinteressen des Staates erwähnt.

In dem Gesetzentwurf ist ferner vorgesehen, dass der Gesundheitsminister eine Liste von Krankheiten veröffentlicht, die als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung angesehen werden und die zur Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis führen können.

Die Abgeordnete Maria Olechowska von der Partei Bürgerplattform wies während der Sejmdebatte darauf hin, dass solch eine Liste eine " eigenartige Aufteilung der EU-Bürger" und die Einschränkung der Menschenrechte zur Folge haben könnte. Ihrer Ansicht nach sollten sich auf dieser Liste nur ansteckende Krankheiten befinden, die eine Epidemie hervorrufen könnten. (....)

Der Abgeordnete Stanislaw Guzdowski, der im Namen der Partei Liga Polnischer Familien den Antrag stellte, diesen Entwurf generell abzulehnen, sagte, dass dieser Gesetzentwurf in einem Museum der Kuriositäten ausgestellt werden sollte und zwar unter anderem deswegen, weil dort der Begriff "EU-Bürger" benutzt wird, d.h. dort wird seiner Meinung nach über einen Staatsbürger eines neuen Staates gesprochen. Der Abgeordnete vertritt die Ansicht, dass in den EU-Richtlinien der Begriff "Bürger eines Mitgliedsstaates" angewandt wird. (Sta)