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Keine Konsequenzen für AfD-Chefin Petry

10. Februar 2016

AfD-Chefin Frauke Petry darf beim Neujahrsempfang ihrer Partei im Augsburger Rathaus sprechen. Ein angestrebtes Hausverbot ist nicht zulässig. Auch ein drohendes Verfahren wegen Volksverhetzung wurde abgelehnt.

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Afd Bundesparteitag in Hannover Frauke Petry (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Seit Petrys umstrittenen Äußerungen über den Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge will Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl den Neujahrsempfang der Alternative für Deutschland (AfD) am Freitag im historischen Rathaus verhindern. Er hatte gegen die örtliche AfD-Stadtratsfraktion ferner eine Nutzungsuntersagung für den Veranstaltungssaal im Rathaus verfügt.

Gribl hatte erklärt, mit ihren Äußerungen habe sich die AfD-Vorsitzende gegen alle Werte gestellt, für die das Rathaus der Friedensstadt Augsburg stehe. In dem Gebäude würden regelmäßig Persönlichkeiten mit Preisen geehrt, die sich für ein "friedvolles Miteinander krisenbehafteter Kulturen und Religionen verdient gemacht haben". Gegen ein angestrebtes Hausverbot hatte Petry einen Eilantrag bei Gericht eingereicht - mit Erfolg. Ein Hausverbot sei rechtswidrig, urteilte das Augsburger Verwaltungsgericht. Damit kann die umstrittene Politikerin wie geplant am Freitag bei einer Veranstaltung ihrer AfD auftreten und eine Rede halten.

Ein Hausverbot sei "nur zur Abwehr künftiger, nicht hinnehmbarer Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses möglich", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Petrys Äußerungen könnten nicht als eine das Verbot rechtfertigende Störung des Dienstbetriebs gewertet werden. Äußerungen, die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllten oder zu Straftaten aufriefen, seien im Sinne der Meinungsfreiheit grundsätzlich zulässig, hieß es. Dies habe die Stadt bei ihrer Entscheidung nicht hinreichend gewürdigt. Gegen den Gerichtsbeschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

"Im Sinne der Meinungsfreiheit grundsätzlich zulässig"

Deutschland Kurt Gribl (Foto: Angelika Warmuth/dpa)
Gribl: "Petry stellt sich gegen alle Werte, für die das Augsburger Rathaus steht"Bild: picture alliance/dpa/A. Warmuth

Petry hatte angesichts des hohen Flüchtlingszahlen verlangt, es müsse verhindert werden, dass weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich nach Deutschland einreisen könnten. Die Polizei müsse dafür "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen", sagte sie der Zeitung "Mannheimer Morgen". Nach heftiger Kritik ruderte sie allerdings zurück. Nach ihren Äußerungen wurde Petry von mehreren Bürgern wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten angezeigt. Kritiker wollen jetzt in Augsburg zeitgleich mit dem Petry-Auftritt beim Neujahrsempfang eine Mahnwache auf dem Rathausmarkt veranstalten.

Kein Verfahren wegen Volksverhetzung

Ohne Konsequenzen bleibt für Petry auch ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Das werde gegen die AfD-Vorsitzende wegen ihrer Äußerung zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge nicht eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Mannheim verwies zur Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zur Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes. Demnach können "selbst als abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinungen" im öffentlichen Meinungskampf noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

pab/qu (dpa, kna, afp)