1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Schonungslose Kritik am Chef ist zulässig

13. März 2006
https://p.dw.com/p/86s4

Auch scharfe und schonungslose Kritik an der Arbeit von Vorgesetzten ist grundsätzlich zulässig. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Abteilungsleiters gegen drei untergebene Mitarbeiter zurück. Dem Vorgesetzten war nach der Kritik der Untergebenen von einem Maschinenbauunternehmen gekündigt worden (Az.: 10 Sa 1580/04).
Laut Urteil darf "scharf und schonungslos" geäußerte Kritik von Untergebenen nicht sofort zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des kritisierten Arbeitnehmers überwiege das Grundrecht auf Meinungsäußerung erst dann, wenn ein "Angriff auf die Menschenwürde" vorliege.