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Schlechte Chancen für Zschäpe

Nils Naumann17. Juli 2014

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, will ihre Pflichtverteidiger loswerden. Noch wartet das Gericht auf Zschäpes Begründung. Doch die Hürden für einen Wechsel der Verteidiger sind hoch.

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Beate Zschäpe im Gerichtssaal 15.07.2014 (Foto: Peter Kneffel/dpa )
Bild: picture-alliance/dpa

Angeklagte haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Beate Zschäpe macht von diesem Recht bisher konsequent Gebrauch. Seit 128 Verhandlungstagen schweigt Zschäpe zu den Vorwürfen der Anklage. Sie ist die Hauptangeklagte im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Mehr als zehn Jahre lang soll die Gruppe unentdeckt Ausländer und Menschen mit ausländischer Herkunft ermordet haben. Zschäpe und vier mutmaßlichen Unterstützern der Gruppe werden zehn Morde, versuchter Mord sowie besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Zschäpes Schweigen ist Teil der Verhandlungsstrategie ihrer drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Doch Zschäpe ist offenbar unzufrieden mit der Leistung ihrer Anwälte. Am Mittwoch (16.7.2014) erklärte sie gegenüber dem Gericht, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger.

Dies könnte weit reichende Folgen für den seit mehr als einem Jahr andauernden Prozess haben. Jetzt muss Zschäpe dem Gericht schriftlich die genauen Gründe für den Vertrauensverlust erläutern. Das Gericht gab Zschäpe zunächst bis Donnerstag 14:00 Uhr Zeit. Diese Frist wurde inzwischen bis Freitag verlängert.

Warum ist Zschäpe mit ihren Verteidigern unzufrieden?

Darüber gibt es bisher nur Mutmaßungen. Beobachter glauben, dass Zschäpe möglicherweise der Schweigestrategie ihrer Anwälte nicht mehr so konsequent folgen will, wie bisher. Der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, Vertreter der Nebenklage, geht davon aus, dass Zschäpe auf die schwindenden Chancen im Verfahren reagiert. "Ich sehe die Anklageschrift nach 128 Verhandlungstagen voll bestätigt", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. " Die Anklage als Mörderin ist richtig." Zschäpe müsse davon ausgehen, dass es auf eine Verurteilung hinauslaufe.

Zschäpes Pflichtverteidiger (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Gestörtes Verhältnis? Zschäpes PflichtverteidigerBild: picture-alliance/dpa

Johannes Pausch ist einer der Verteidiger des Mitangeklagten Carsten S. Er glaubt, dass Zschäpe über ihr Bild in der Öffentlichkeit mitbestimmen will. "Sie ist vom Typ her doch eher jemand, der etwas sagen will". Die Spekulation des Anwalts passt zu Zschäpes Aussagen unmittelbar nach ihrer Verhaftung Ende 2011. Damals hatte sie Polizisten gesagt, sie stelle sich nicht, um zu schweigen.

Wie kann Zschäpe ihre Verteidiger loswerden?

In Strafverfahren vor deutschen Gerichten gibt es Wahl- und Pflichtverteidiger. Wahlverteidiger werden vom Angeklagten ausgewählt, bezahlt und können auch von ihm jederzeit entlassen werden. Wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren keinen Anwalt hat, kann ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Angeklagten im Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können. Der Pflichtverteidiger wird in der Regel aus der Staatskasse bezahlt.

Die Rechtsanwälte von Zschäpe sind Pflichtverteidiger. Das heißt sie wurden nicht von Zschäpe selbst, sondern vom Gericht beauftragt. Also kann auch nur das Gericht sie von ihren Pflichten entbinden. Zschäpe hatte bei der Auswahl ihrer Anwälte mitgewirkt und zugestimmt. Wenn sie sie jetzt wieder loswerden will, muss Zschäpe das schriftlich genau begründen. "Voraussetzung dafür ist, dass das Vertrauen zwischen der Angeklagten und den Pflichtverteidigern nachhaltig und endgültig zerstört ist", erklärt der Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Er ist einer der Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess. "Die Rechtsprechung ist da allerdings sehr restriktiv." Deswegen rechnet Scharmer wie die meisten Beobachter nicht mit einem kompletten Austausch der Anwälte Zschäpes.

Welche Auswirkungen hätte ein Austausch der Rechtsanwälte?

Wenn das Gericht Zschäpes Wunsch folgt und alle drei Pflichtverteidiger austauscht, wäre das höchst problematisch für den Prozess. Das Verfahren ist bereits weit fortgeschritten. Die neuen Anwälte müssten sich innerhalb kürzester Zeit einarbeiten. Der Prozess darf in der Regel nicht länger als 30 Tage unterbrochen werden. Zeugenvernehmungen müssten möglicherweise wiederholt werden. Der Prozess könnte komplett platzen und müsste neu aufgerollt werden. Einfacher wäre der Austausch einzelner Anwälte oder die Beauftragung eines weiteren Pflichtverteidigers. Das neue Team könnte sich dann untereinander austauschen. So könnte der Prozess relativ problemlos fortgesetzt werden.

Verwüstung nach dem Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln 2004 (Foto: Türkiye dpa/lnw)
Auch für den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird der NSU verantwortlich gemachtBild: picture-alliance/dpa

Was passiert, wenn das Gericht die Verteidiger im Amt belässt?

Auch das ist riskant. Wenn Beate Zschäpe stichhaltige Gründe für das Zerwürfnis mit ihren Anwälten vorlegt, das Gericht diese aber missachtet, macht es sich juristisch angreifbar. Dann würden eine Revision und eine Aufhebung des Urteils drohen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Zschäpe ihre Erklärung an das Gericht geschickt hat, müssen die Pflichtverteidiger Stellung nehmen, ob sie Zschäpe noch verteidigen können oder wollen. Die Richter würden sich dann übers Wochenende beraten, heißt es bei der Münchner Justiz. Bis zum kommenden Dienstag müssen sie eine Entscheidung treffen, dann soll der Prozess fortgesetzt werden.