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Schärfere Sanktionen für Steuersünder

Sabine Kinkartz27. März 2014

Wer in Deutschland Steuern hinterzogen hat, kann sich selbst anzeigen und so unter Umständen einer Gefängnisstrafe entgehen. Die Hürden für die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige werden allerdings erhöht.

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Dienstmarke eines Steuerfahnders
Bild: picture-alliance/dpa

Drei Jahre und sechs Monate, so lautete vor zwei Wochen das Urteil des Landgerichts München gegen Uli Hoeneß. Der langjährige Präsident des Fußball-Vereins Bayern München hatte sich Anfang 2013 wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Das Gericht befand jedoch, Hoeneß' Beichte habe nicht alle Kriterien einer Selbstanzeige erfüllt. Nur deswegen verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe – wäre die Anzeige rechtlich unangreifbar gewesen, wäre Hoeneß verschont geblieben.

Das soll sich in Zukunft ändern. Die Finanzminister der Bundesländer haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die Voraussetzungen für eine Straffreiheit deutlich zu verschärfen. Rechtliche Details, so heißt es nach einem Treffen der Minister in Berlin, müssten noch geklärt werden.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) sagte, der Teufel stecke bekanntlich im Detail. "Wir werden am Ende eine gute Lösung vorlegen, davon bin ich überzeugt."

Prozessauftakt Uli Hoeneß Steuerhinterziehung
Nach den neuen Regeln hätte das Münchner Landgericht auf jeden Fall eine Haftstrafe verhängen müssenBild: picture-alliance/dpa

Es wird deutlich teurer

In der Diskussion ist, den Strafzuschlag auf hinterzogene Steuern von bisher fünf Prozent auf zehn Prozent oder mehr zu erhöhen. Er wird zusätzlich zum Verzugszins von sechs Prozent erhoben. Bisher ist ein Strafzuschlag wegen schwerer Steuerhinterziehung bei hinterzogenen Beträgen ab 500.000 Euro fällig. Die CDU/CSU-geführten Länder wollen die Grenze bei 200.000 Euro ziehen, die SPD plädiert für eine Absenkung auf 20.000 Euro.

Wer wieder steuerehrlich werden will, muss zudem beim Finanzamt künftig für zehn statt nur für fünf Jahre reinen Tisch machen. Die Finanzminister sind sich in diesem Punkt einig und verlangen zudem, dass die hinterzogenen Abgaben schneller als bisher, nämlich umgehend nachgezahlt werden müssten. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum nächsten Treffen der Finanzminister am 9. Mai weitere Einzelheiten klären.

Union zieht mit

Das Bundesfinanzministerium unterstützt die Beschlüsse der Landesminister. "Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein", lässt der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) in einer Presserklärung mitteilen. Die Union hatte sich immer für eine Beibehaltung der Selbstanzeige ausgesprochen, während nicht wenige in der SPD sie gerne abgeschafft gesehen hätten.

Anklage Steuerhinterziehung - der tiefe Fall des Uli Hoeneß

Ein Kompromiss könnte darin liegen, dass in Zukunft ab einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro keine Strafbefreiung mehr möglich sein könnte. Auch dieser Punkt soll bis zum nächsten Treffen der Finanzminister geklärt werden. Greifen sollen die neuen Regeln ab 2015. Viele Steuersünder scheint die Diskussion über eine gesetzliche Verschärfung aber bereits aufgeschreckt zu haben. Die Behörden haben in den ersten Wochen dieses Jahres einen starken Anstieg der Selbstanzeigen verzeichnet: In 13 der 16 Bundesländer sollen es nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa schon mindestens 8000 gewesen sein. 2013 hatte es insgesamt etwa 26.000 Selbstanzeigen gegeben.