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Veto gegen Syrien-Resolution

22. Mai 2014

Die Bürgerkriegsparteien in Syrien müssen vorerst nicht fürchten, wegen Kriegsverbrechen angeklagt zu werden. Russland und China haben gegen eine entsprechende Resolution im UN-Sicherheitsrat ihr Veto eingelegt.

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Der UN-Sicherheitsrat bei den Verhandlungen über die Syrien-Resolution (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Mit ihrem Veto verhinderten die beiden ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, Russland und China, dass sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit der Gewalt in Syrien befasst. Die von Frankreich eingebrachte Resolution hatte sich ausdrücklich auf alle Verbrechen bezogen, die von Regierungstruppen und regierungstreuen Milizen sowie von "bewaffneten nicht staatlichen Gruppen" begangen werden.

Eine Resolution des Sicherheitsrates ist notwendig, da Syrien nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes ist. Das Gericht in Den Haag kann daher nicht von sich aus aktiv werden.

Über 60 Staaten für die Resolution

Dem Entwurf hatten 13 der 15 Staaten im Rat zugestimmt. Zudem wurde er von insgesamt 64 Staaten, unter ihnen auch Deutschland, unterstützt. Weil Russland und China aber wie die USA, Großbritannien und Frankreich ständige Mitglieder im Sicherheitsrat sind, können sie mit ihrem "Nein" jede Mehrheit blockieren.

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, sowie Menschenrechtsorganisationen werfen dem Assad-Regime grausame Verbrechen vor. Auch Rebellen hätten sich schwerer Gräueltaten schuldig gemacht.

China und Russland haben bereits zum vierten Mal eine Resolution gegen Syrien verhindert. Beide Länder legten bereits im Oktober 2011 und im Februar und Juli 2012 Vetos ein. Dabei ging es beispielsweise nur um eine bloße Verurteilung der Gewalt. Russland lehnt aber jeden Schritt gegen seinen Verbündeten Syrien strikt ab. Seit Ausbruch der Gewalt vor gut drei Jahren sind nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten mehr als 160.000 Menschen in Syrien getötet worden.

cr/kle (dpa, afp, epd)