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Rufe nach besserem Datenschutz

4. Februar 2009
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Angesichts der massenhaften Überprüfung von Mitarbeiterdaten bei der Bahn und der Telekom hat der Bundes- Beauftragte Peter Schaar ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vorgeschlagen. "Die Daten von Mitarbeitern dürfen nur zu arbeitsrechtlichen Zwecken wie Lohnbuchhaltung verwendet werden", forderte Schaar in der "Berliner Zeitung". Ein präventiver Datenabgleich dürfe nicht hingenommen werden. "Es darf sich keine Unternehmen-Selbstjustiz etablieren, die ohne gesetzliche Grundlage und ohne richterliche Kontrolle abläuft." Die Bahn hat eingeräumt, in den Jahren 2002 und 2003 rund 173 000 ihrer damals rund 240 000 Mitarbeiter auf Korruptionsverdacht überprüft zu haben. Dies geschah mit Abgleich von Mitarbeiterdaten wie Wohnadressen, Telefonnummern und Bankverbindungen mit jenen von 80 000 Firmen, die Auftragnehmer der Bahn waren.