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Rot = Rouge = Rood

15. November 2005
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In Belgien müssen Polizisten künftig eine Strafe zahlen, wenn sie im Einsatz - mit Blaulicht und Martinshorn - nicht an einer roten Ampel anhalten. Dies gilt auch für Feuerwehren und Krankenwagen im Einsatz.
"Ein Dienstfahrzeug, das mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz ist, muss an einer roten Ampel anhalten", heißt es in dem Erlass der Staatsanwaltschaft. Der Fahrer müsse sich vergewissern, dass beim Überfahren einer roten Ampel keine Gefahr für den übrigen Verkehr entstehe.
Das Rundschreiben der Staatsanwaltschaft war nach belgischen Medien durch ein um sich greifendes "Spielchen" von Orts- und Bundespolizei ausgelöst worden, die sich gern wechselseitig wegen Verkehrsverstößen angezeigt hätten. Das Überfahren einer roten Ampel kostet in Belgien 175 Euro Strafe.