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Revisionsverhandlung um den Mannesmann-Prozess hat begonnen

20. Oktober 2005
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Im spektakulären Prozess um die Millionenprämien an frühere Mannesmann-Manager hat der Bundesgerichtshof Zweifel an den Freisprüchen für die sechs Angeklagten angedeutet. Der
Berichterstatter des Gerichts Gerhard von Lienen sagte am
Donnerstag bei der Revisionsverhandlung, zwar seien vorher nicht vereinbarte Prämienzahlungen an Manager zulässig, sie müssten aber im Unternehmensinteresse liegen. Das habe das Landgericht Düsseldorf im Mannesmann-Fall aber verneint.