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Renten nun auch für polnische Ghetto-Überlebende

Mathias Bölinger31. Mai 2015

Wer einst in einem Ghetto der Nationalsozialisten gearbeitet hat und in Polen wohnt, hat seit 1997 einen Anspruch auf Rente. Aber erst jetzt können die Renten tatsächlich an die Betroffenen ausbezahlt werden.

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Ghetto-Bewohner von Lodz arbeiten in einer Werkstatt (um 1942) - Foto: picture-alliance/akg-images
Bild: picture-alliance/akg-images

Seit das Bundessozialgericht den polnischen Ghetto-Überlebenden grundsätzlich einen Anspruch auf Renten zugesprochen hat, sind 18 Jahre vergangen. Dass er jetzt die letzte rechtliche Hürde genommen wurde, kommt für viele allerdings zu spät. Nur 1.100 Überlebende hat die Deutsche Rentenversicherung in Polen noch ermitteln können, die vermutlich Anspruch auf diese Renten haben. 500 haben bereits einen Antrag gestellt. Die Antragssteller werden die Rente rückwirkend ab dem Jahr 1997 erhalten.

Polen ist damit das letzte Land, in dem diese Rente an Ghetto-Überlebende ausgezahlt werden kann. Bisher stand dem ein deutsch-polnisches Abkommen aus dem Jahr 1975 entgegen. Darin war festgelegt, dass Rentenansprüche jeweils in dem Staat geltend gemacht werden müssen, in dem der Antragssteller lebt. Demnach konnten Ghetto-Überlebende mit Wohnsitz in Polen keine Rente aus Deutschland erhalten. Erst 2014 schlossen beide Länder einen Vertrag, der für diese Renten eine Ausnahme macht.

Keine Entschädigung

Die sogenannte Ghetto-Rente ist zu unterscheiden von der Entschädigung für Zwangsarbeit, die ebenfalls seit Ende der 1990er Jahre diskutiert und schließlich beschlossen und ausgezahlt worden ist. Vielmehr geht es um Rentenansprüche aus allen Arbeiten, die "aus eigenem Willensentschluss und gegen Entgelt" verrichtet wurden, wie es die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage formuliert. Gemeint sind also alle Jobs, die Ghetto-Bewohner gegen Geld, Lebensmittel oder auch nur einen Teller Suppe am Tag ausgeübt haben.

Rentenakten von Ghetto-Überlebenden in Israel - Foto: Tania Krämer/DW
Allein in Israel sind rund 25.000 Anträge von Ghetto-Überlebenden gestellt worden.Bild: DW

Die Ghetto-Rente geht zurück auf das Jahr 1997. Damals bescheinigte das Bundessozialgericht einer Überlebenden des Ghettos in Lodz, dass sie für ihre Zeit dort Rentenansprüche hat. Nach dem Urteil dauerte es noch fünf Jahre, bis ein Gesetz dann tatsächlich die ersten Auszahlungen dieser Renten ermöglichte. In den ersten Jahren war die Ablehnungsquote hoch. Denn im Ghetto wurden keine Rentenkonten angelegt und darüberhinaus diese Arbeiten nicht unbedingt in Geld bezahlt, so dass unklar war, wer wie viel Rente erhalten kann. Erst 2009 stellte das Bundessozialgericht klar, dass jede Arbeit zu Ansprüchen führt - egal ob sie gegen Geld, Lebensmittelmarken oder einen Teller Suppe am Tag verrichtet wurde. Und 2014 schließlich beschloss der Bundestag, dass alle Anspruchsberechtigten ihre Rente rückwirkend zum Stichtag im Juli 1997 erhalten. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis Anfang dieses Jahres 55.600 Rentenanträge aus aller Welt bewilligt worden. Ab 1. Juni werden nun die Anträge aus Polen hinzukommen.

Ausschlaggebend für die Höhe der Rente ist die Zeit, die jemand im Ghetto verbracht hat. Deshalb kann der Betrag stark variieren - von kleinen zweistelligen bis zu dreistelligen Euro-Beträgen. Die Renten werden wie jede andere staatliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt.