Rekordbußgeld gegen Reedereien nichtig
30. September 2003Anzeige
Ein EU-Rekordbußgeld von 273 Millionen Euro gegen mehrere Reedereien wegen des Vorwurfs der Kartellbildung ist nichtig. Dies entschied das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg und führte der EU-Kommission damit eine schwere Niederlage zu. Die Richter hoben die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter wegen «mangelnder Beweise und Verstoßes gegen die Verteidigungsrechte» auf. Gegen das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof binnen zwei Monaten Berufung eingelegt werden.