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Regierung einig beim Betreuungsgeld

Peter Stützle6. Juni 2012

Wer die Betreuung seiner Kleinstkinder privat organisiert und sie nicht in die Krippe gibt, soll künftig Geld vom Staat bekommen. Das Bundeskabinett hat jetzt das umstrittene Betreuungsgeld beschlossen.

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Kleines Mädchen spielt im Sandkasten
Kind Mädchen SandkastenBild: Fotolia/mbt_studio

Die Opposition will noch einmal mobil machen. Sozialdemokraten, Grüne und Linke starteten eine Unterschriftenaktion gegen das Betreuungsgeld, die nicht im Bundestag vertretene Piratenpartei sowie zahlreiche Organisationen von der Arbeiterwohlfahrt bis zum Kinderschutzpunkt beteiligen sich. Ihr Vorwurf: Vor allem sozial schwache Eltern würden durch die Geldzahlung davon abgehalten, ihre Kleinstkinder in eine Betreuungseinrichtung zu geben, wo sie eine wichtige Förderung fürs Leben bekommen könnten. Die Gegner sehen hinter dem Betreuungsgeld ein rückwärtsgewandtes Familienbild, nach dem die Mutter ins Heim zu den Kindern statt an einen Arbeitsplatz gehöre; sie sprechen daher auch von einer "Herdprämie".

Gesetz soll noch vor der Sommerpause stehen

Aufhalten wird die Opposition das Betreuungsgeld aber kaum mehr können. Zwar haben einzelne Abgeordnete der Koalitionsfraktionen schon angekündigt, im Bundestag dagegen zu stimmen, aber sie werden wohl nicht genug sein, um die Mehrheit zu gefährden. Nachdem sich die drei Parteivorsitzenden der Koalition am Montag (4.6.2012) grundsätzlich auf das Betreuungsgeld geeinigt hatten, hat das Bundeskabinett jetzt den Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder gebilligt. Die Koalitionsfraktionen werden den Text in der nächsten Woche in den Bundestag einbringen, bis Ende Juni oder spätestens Anfang Juli soll er verabschiedet sein.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und weitere Minister am Kabinettstisch. Foto: Maurizio Gambarini dpa/lbn +++(c) dpa - Bildfunk+++
Aufgabe erledigt: Familienministerin Kristina Schröder in der Kabinettssitzung am 6.6.2012Bild: picture-alliance/dpa

Vom 1. Januar 2013 an wird es dann für einjährige Kinder ein monatliches Betreuungsgeld von 100 Euro geben, von 2014 an für ein- und zweijährige Kinder 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder in keine öffentliche Betreuungseinrichtung gegeben werden, aber nicht, dass ein Elternteil auf die Berufstätigkeit verzichtet. Auch wer sein Kind etwa durch Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen betreuen lässt, soll die Zahlung erhalten. Die Befürworter verweisen darauf, dass ein Platz in einer Kindertagesstätte den Steuerzahler rund 1000 Euro im Monat koste. Wer sie nicht in Anspruch nimmt, solle nicht leer ausgehen.

Betreuungsgeld könnte Ansturm auf Kinderkrippen bremsen

Noch unter der Vorgängerregierung aus Christ- und Sozialdemokraten hatte das Parlament beschlossen, dass Eltern von Mitte 2013 an einen Rechtsanspruch auf einen öffentlichen Betreuungsplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder haben. In den Koalitionsverhandlungen mit den Liberalen nach der Bundestagswahl 2013 setzte die bayerische CSU dann durch, dass Eltern ein Betreuungsgeld bekommen, wenn sie dieses Recht nicht in Anspruch nehmen. Die genaue Ausgestaltung war allerdings innerhalb der Koalition bis zuletzt umstritten.

Den Liberalen wurde die Zustimmung jetzt dadurch schmackhaft gemacht, dass das Kabinett gleichzeitig ein FDP-Anliegen beschloss: Künftig sollen private Pflegezusatzversicherungen vom Staat bezuschusst werden. Vor einer Woche hatte das Bundeskabinett zudem beschlossen, den Ausbau öffentlicher Betreuungseinrichtungen für Kleinstkinder zu beschleunigen. Denn vielerorts gibt es noch kein ausreichendes Angebot, um den Rechtsanspruch einzulösen. Insgeheim hoffen Koalitionspolitiker auch darauf, dass das Betreuungsgeld hilft, die Nachfrage nach solchen Betreuungsplätzen zu senken.