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Recht im haarigen Schröder-Streit

17. Mai 2002
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Im Streit um seine angeblich gefärbten Haare hat Bundeskanzler Gerhard Schröder zumindest vorerst Recht bekommen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts untersagte am Freitag (17.05.2002) der Nachrichtenagentur ddp, weitere Meldungen über Schröders angeblich gefärbte Haare zu verbreiten. Die Agentur hätte sich nach Ansicht des Gerichts vor der Verbreitung der Ursprungsmeldung Anfang Januar direkt bei Schröder erkundigen müssen, ob die Vermutung einer Münchner Imageberatin, er habe sich die graue Schläfen färben oder tönen lassen, den Tatsachen entspreche. Der Anwalt der Agentur kündigte an, beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen.