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Rückschlag für Vergangenheitsbewältigung in Rumänien

7. Februar 2008

Nach einem Urteil des Obersten Gerichts ist die Arbeit der Behörde zur Aufarbeitung der Geheimdienstakten verfassungswidrig. Das Urteil hat in Rumänien eine erneute Debatte über die Vergangenheitsbewältigung ausgelöst.

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Ex-Spitzel noch geschützt

Mehr als ein Jahr nach dem EU-Beitritt des Landes steht Rumäniens Reformpolitk vor einem Scherbenhaufen. Die von der postkommunistischen PSD tolerierte liberale Minderheitsregierung von Premierminister Tariceanu zog am 6. Februar die Notbremse: Sie erlaubte der nach dem Muster der Gauck-Behörde errichteten rumänischen Institution zur Aufarbeitung der Securitate-Akten (CNSAS), ihre Tätigkeit weiterzuführen. Der Schaden jedoch, den wenige Tage zuvor ein Urteil der obersten Bukarester Richter der Glaubwürdigkeit und Reformfähigkeit des Landes zugefügt hatte, bleibt trotz der Entscheidung des Kabinetts unübersehbar groß.

Folgenschweres Urteil

Anfang Februar hatte das rumänische Verfassungsgericht einer Klage von Dan Voiculescu, dem Chef einer einflußreichen Splitterpartei, Medienmogul und Ex-Devisenbeschaffer der Ceausescu-Diktatur, stattgegeben und der Arbeit der Behörde jegliche gesetzliche Basis entzogen. Voiculescu war vor Gericht gezogen, nachdem die CNSAS ihn als langjährigen informellen Mitarbeiter des kommunistischen Geheimdienstes entlarvt hatte. Das Urteil des Obersten Gerichts lässt aber alle früheren Entscheide der rumänischen Untersuchungsbehörde rückwirkend als verfassungswidrig gelten.

Schutz für alte Weggefährten

Gegen das Urteil protestierten in seltener Einmütigkeit sämtliche NGOs. Hunderte Bürger und Repräsentanten der Zivilgesellschaft zogen auf die Straße und demonstrierten ihre Wut und ihre Befürchtung, dass die noch vom ersten postkommunistischem Präsidenten Ion Iliescu berufenen Richter jegliche Chance einer vernünftigen Aufarbeitung der Verbrechen der Securitate zunichte gemacht haben.

Der gegen die CNSAS gerichtete Schlag des Verfassungsgerichts galt nicht so sehr der für einen Rechtsstaat unerlässlichen moralischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, als vielmehr gegenwärtigen und künftigen politischen und juristischen Interessen.

Dabei ging es dem Verfassungsgericht vor allem darum, Richter und Staatsanwälte, die bis 1989 Ceausescus Securitate zugearbeitet haben, vor dem Zugriff der CNSAS zu schützen. Ein von der reformorientierten Ex-Justizministerin Monica Macovei erlassenes Gesetz drohte hohen Politikern und Justizbeamten zum Verhängnis zu werden. Laut Gesetz war das CNSAS-Leitungsgremium ermächtigt, aufgrund der Akten ihre politische Polizeitätigkeit festzustellen, die Betroffenen als Agenten oder Spitzel zu entlarven und somit ihren Rücktritt zu erzwingen. Der Eilerlass der Regierung gestattet zwar der CNSAS, ihre Arbeit fortzusetzen; er entzieht aber auch dem Leitungsgremium der Behörde jegliche Entscheidungsbefugnis und ermächtigt dagegen die Gerichte, über die betreffenden Karrieren zu entscheiden.

Angesichts der von der EU heftigst kritisierten, anhaltenden Korruption und der gravierenden Mißstände im Justizwesen ist jedoch die neue Eilverordnung mehr als zweifelhaft. Dabei ist nicht zu vergessen, das für Rumänien 2008 ein Superwahljahr ist, weil Kommunal- und Parlamentswahlen stattfinden werden. Viele Politiker hoffen dabei mit Hilfe der Richterschaft auf einen Persilschein.

Peter Janku, DW-Rumänisch