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Putzstrafe für Pinkeln im Supermarkt

26. August 2002
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Mit 20 Stunden Arbeit in öffentlichen Toiletten hat das Amtsgericht Sondershausen (Thüringen) am Montag einen 20-Jährigen bestraft, der im April in einem Sondershauser Supermarkt in angetrunkenem Zustand die Hosen heruntergelassen und in ein Weinregal uriniert hatte. Der vorbestrafte Jugendliche muss nun 20 der insgesamt 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit in öffentlichen Bedürfnisanstalten leisten. Richter Christian Kropp zur Urteilsbegründung: "Damit er mal sieht, wie es ist, anderer Leute Dreck wegzumachen."