Prozess um Prügeltod eines 17-Jährigen
20. Januar 2017Hauptangeklagter ist der zur Tatzeit 20-jährige Walid S. Er soll den 17-jährigen Schüler am frühen Morgen des 7. Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit einem Faustschlag gegen die Schläfe niedergestreckt haben, anschließend soll er dem Opfer noch gegen den Kopf getreten haben. An den Folgen der Verletzungen starb Niklas P. wenige Tage später im Krankenhaus. Der zweite Angeklagte soll eine Begleiterin von Niklas P. geschlagen haben.
Vorschädigungen des Opfers
Die Anklage geht dabei anders als zu Beginn nicht mehr von Totschlag aus. Der Haftbefehl wurde abgeändert auf Körperverletzung mit Todesfolge. Hintergrund ist ein medizinisches Gutachten, wonach Niklas' Gefäße im Gehirn vorgeschädigt waren. Ausschlaggebend für den Tod sei demnach bereits der Faustschlag gewesen, der im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte. Der mutmaßliche Tritt gegen den Kopf habe keinen Einfluss auf den Tod des Schülers gehabt.
Walid S. hat zu Beginn des Prozesses über seinen Anwalt abermals die Tat bestritten, er sei zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht am Tatort gewesen. Die Polizei hatte ihn erst mehr als eine Woche nach dem Angriff festgenommen. Sie stützte sich dabei vor allem auf Zeugenaussagen. Später entdeckten die Ermittler nach eigenen Angaben bei ihm eine Jacke mit Blutspuren von Niklas P.
Harmloser Streit mit Todesfolge?
Laut Anklage ging dem Angriff eine verbale Auseinandersetzung voraus. Zwei Gruppen sollen in der Nähe des Bahnhofs aufeinandergetroffen sein: auf der einen Seite Niklas P. und seine Begleiter, auf der anderen Seite mehrere junge Männer.
Der erste Verhandlungstag endete bereits nach 20 Minuten. Für das Gerichtsverfahren beraumte die Bonner Strafkammer insgesamt 17 Verhandlungstage an. Ein Urteil könnte am 31. März fallen.
fab/uh (afp, dpa)