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Gesellschaft

Prozess gegen U-Bahntreter droht Pause

15. Juni 2017

Die Videoaufnahmen waren schockierend: Aus dem Nichts trat ein Mann einer Frau in den Rücken, sie stürzte eine Treppe hinunter. Der Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Täter verlief völlig anders als geplant.

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Berlin Überwachungskamera U-Bahn Hermannstraße - Angriff auf Frau
Bild: Polizei Berlin

Berlin: U-Bahn-Kamera zeigt brutalen Angriff auf Frau

Großer Medienantrag herrschte zum Auftakt der Verhandlung am Berliner Landgericht um die brutale Fußtritt-Attacke gegen eine Frau in einem Berliner U-Bahnhof. Doch nach nicht einmal einer Stunde ist die erste Sitzung vorbei. Noch vor Anklageverlesung unterbrach die zuständige Richterin Sylvia Busch die Verhandlung bis kommenden Dienstag.

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag

Grund ist ein Antrag der Verteidigung, die eine Schöffin wegen Befangenheit ablehnt. Sie soll in Leserbriefen der Berliner Justiz im Umgang mit kriminellen Migranten Inkompetenz vorgeworfen haben. Den Antrag muss das Gericht nun erst prüfen. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass die Schöffin voreingenommen ist, müsste ein neuer Schöffe gesucht werden. Dann könnte sich der Prozess um mehrere Wochen verzögern.

Deutschland Prozess gegen U-Bahn-Treter
Der Angeklagte Svetoslaw S. verbirgt sein Gesicht hinter einer AktenmappeBild: picture alliance/dpa/P. Zinken

Der Angeklagte Svetoslav S. stammt aus Bulgarien. Der 28-Jährige soll im vergangenen Oktober auf einer Treppe des Neuköllner U-Bahnhofs Hermannstraße einer Frau mit Wucht in den Rücken getreten haben. Die damals 26-Jährige stürzte mit dem Gesicht voran die Stufen herunter und brach sich unter anderem einen Arm. Die junge Frau wird in dem Prozess als Zeugin erwartet, sie tritt auch als Nebenklägerin auf.

Gutachten soll Schuldfähigkeit klären

Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Svetoslav S. soll die Tat in Vernehmungen gestanden haben, hieß es im Gericht. Eine Gerichtssprecherin erklärte jedoch, dass zunächst ein psychatrischer Gutachter prüfen müsse, ob der Mann überhaupt schuldfähig war, da er möglicherweise unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stand.

Zudem werden Svetoslav S. auch exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sich bei zwei verschiedenen Gelegenheiten vor insgesamt drei Frauen entblößt und auf offener Straße masturbiert haben. Bis zum 6. Juli sind vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.

ww/qu (afp/dpa)