Promotion und Postdocs
25. Oktober 2010Die Promotion, also das Erlangen eines Doktorgrades, setzt einen guten Hochschulabschluss voraus. Anders ist es beim Medizinstudium: Hier können die schriftliche Doktorarbeit (Dissertation) und die mündliche Prüfung (Rigorosum) auch schon während des Studiums erbracht werden. Allerdings dürfen auch zukünftige Ärzte den Titel erst nach Abschluss des Studiums führen.
Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der zuständige Promotionsausschuss der jeweiligen Universität. Ausländische Bewerber sollten sich hier rechtzeitig über die Anerkennung ihres Studienabschlusses erkundigen, ebenso Fachhochschulabsolventen, die einen Doktortitel anstreben, denn der Abschluss an einer Fachhochschule berechtigt in den meisten Fällen nicht zur Promotion.
Betreuung durch den Doktorvater
Die Fertigstellung der Doktorarbeit benötigt in den meisten Fächern mehrere Jahre. Dabei wird der Doktorand von einer Professorin oder einem Professor individuell betreut – von der Themenfindung über die wissenschaftliche Begleitung der Forschungsarbeit bis hin zur Prüfung.
Oft ist die Promotion Grundvoraussetzung für eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich. In den Geisteswissenschaften zum Beispiel wird eine Dissertation häufig in Verbindung mit einem Lehrauftrag im entsprechenden Fach angefertigt.
Immer mehr Studierende versuchen, sich einem Graduiertenkolleg oder einer Graduate School anzuschließen. Sie bieten Alternativen zur üblichen Betreuung durch einen sogenannten "Doktorvater" und führen oft schneller ans Ziel.
Förderung im Graduiertenkolleg
Die Graduiertenkollegs stellen eine besondere Form der Doktorandenförderung dar. Diese Kollegs sind befristete Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des graduierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und finanziert. Graduiertenkollegs sind jeweils auf ein fachübergreifendes Thema ausgerichtet und sollen das traditionelle System der individuellen Doktorandenbetreuung ergänzen.
Hier können Doktoranden ihre Dissertation in einer Gruppe von Wissenschaftlern erstellen. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch das jeweilige Kolleg. Ein Graduiertenkolleg umfasst in der Regel zehn bis 15 Hochschullehrer und bis zu 30 Kollegiaten, von denen zwölf bis 15 Stipendien des Kollegs erhalten. Die übrigen werden durch Stipendien anderer Art oder über Doktorandenstellen finanziert.
Graduate Schools
An einigen Universitäten, insbesondere an den sogenannten "Eliteuniversitäten", gibt es eigens konzipierte Promotionsstudiengänge in eigens eingerichteten "Graduate Schools". Dort werden wissenschaftliche Nachwuchskräfte innerhalb von drei Jahren zur Promotion geführt. Ähnlich wie die Graduiertenkollegs sind die Graduate Schools interdisziplinär angelegt, und die Doktoranden werden intensiv betreut. Im Unterschied jedoch zu den zeitlich begrenzten Graduiertenkollegs sind die Graduate Schools auf Dauer angelegte Einrichtungen der Universitäten. Für internationale Forscher ist dabei besonders interessant, dass das Lehrangebot überwiegend in Englisch ist und dass rund ein Drittel der Vollzeitstipendien für ausländische Nachwuchswissenschaftler gedacht ist.
Habilitation und Juniorprofessur
Wer es bis zum Professor bringen will, braucht noch die Habilitation, die Hochschulprüfung mit dem höchsten Rang in Deutschland. Sie ist allerdings kein akademischer Grad, sondern dient dazu, im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die "Lehrbefähigung" in einem wissenschaftlichen Fach festzustellen. Dazu muss der Anwärter ein großes Forschungsprojekt erfolgreich abschließen. Ausüben darf man eine Lehrtätigkeit als Professor oder Professorin, wenn man nach der Habilitation an eine Universität berufen wird.
Um junge Wissenschaftler mit einer herausragenden Promotion zu fördern und schon frühzeitig mit den Abläufen im Lehrbetrieb der Universitäten vertraut zu machen, wurde die sogenannte "Juniorprofessur" geschaffen. Dabei können Nachwuchswissenschaftler auch ohne Habilitation unabhängige Forschung und Lehre an der Hochschule betreiben. Die Juniorprofessoren werden als solche drei bis vier Jahre an der Universität angestellt und können sich währenddessen für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur qualifizieren.
Autorin: Claudia Unseld / Gaby Reucher
Redaktion: Gaby Reucher