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Pro und Contra Sterbehilfe

Nina Werkhäuser2. Juli 2015

Der Bundestag will die geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten. Doch was dürfen Angehörige und Ärzte? Dazu gehen die Meinungen weit auseinander. Deswegen standen am Donnerstag gleich vier Gesetzentwürfe zur Debatte.

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Deutschland Sterbehilfe Symbolbild (Foto: dpa/picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Kahnert

Ein todkranker, schmerzgeplagter Freund oder Angehöriger, der seinem Leben ein Ende setzen will - viele Bundestagsabgeordnete haben das selbst schon erlebt. Soll es dann möglich sein, dass Ärzte oder gar Sterbehilfevereine dem Lebensmüden seinen letzten Wunsch erfüllen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, sagte Bundestagspräsident Nobert Lammert bei der Eröffnung der zweistündigen Debatte, sei anspruchsvoll und schwierig. Bisher stellt das Strafgesetzbuch nur die "Tötung auf Verlangen", also die aktive Sterbehilfe, unter Strafe. Der Suizid und die Beihilfe dazu sind hingegen nicht strafbewehrt, und das seit 1871. Allerdings verbietet die Mehrheit der Ärztekammern in Deutschland ihren Mitgliedern, Patienten beim Sterben zu assistieren. Tun sie es doch, können sie ihre ärztliche Zulassung verlieren. Hinzu kommt, dass inzwischen auch kommerzielle Organisationen Hilfe beim Sterben anbieten. Dabei nutzen sie die Tatsache aus, dass die Beihilfe zum Suizid, etwa durch die Beschaffung eines tödlichen Medikaments, nicht strafbar ist.

Vier Gesetzentwürfe, kein Fraktionszwang

Die Komplexität des Themas spiegelt sich in nicht weniger als vier Gesetzentwürfen, über die die Abgeordneten in erster Lesung berieten. Nicht nur die Zahl der Vorlagen, sondern auch ihre Entstehung ist etwas Besonderes: Alle vier haben Gruppen von Abgeordneten erarbeitet, die sich über Parteigrenzen hinweg zusammengefunden haben. Der Fraktionszwang ist aufgehoben, jeder Abgeordnete kann seinem Gewissen folgen. Und so war im Plenum das übliche Prozedere des Schlagabtauschs zwischen Regierung und Opposition ausnahmsweise außer Kraft gesetzt.

Der CDU-Abgeordnete Michael Brand, Foto: dpa
Sein Entwurf hat die größte Unterstützung: Michael BrandBild: picture-alliance/dpa/Michael Brand

"Kein Geschäft mit dem Tod"

In einer Aussprache, die sachorientiert und frei von Polemik war, ergriff als erster der Christdemokrat Michael Brand das Wort. Er stellte den Gesetzentwurf vor, der mit 210 Abgeordneten die größte Unterstützung hat. Der Entwurf sieht vor, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: Wer "geschäftsmäßig" beim Suizid hilft, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. "Wir wissen inzwischen: Auch bei Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage", sagte Brand. "Viele Tausend Menschen sterben so jedes Jahr in den Niederlanden, in Belgien und auch in der Schweiz."

Die Sozialdemokratin Kerstin Griese, die den Entwurf ebenfalls unterstützt, berichtete von einem deutschen Sterbehilfeverein, dessen Angebot sich nicht nur an Schwerkranke, sondern auch an Lebensmüde und psychisch kranke Menschen richte. Für 7000 Euro sei die Suizidbegleitung "besonders zügig" zu bekommen. "Dieses Geschäft mit dem Tod halte ich für ethisch nicht tragbar", betonte Griese.

"Verzweifelnden Menschen sollte man die Verzweiflung nehmen und nicht das Leben", fasste Michael Brand den Leitgedanken zusammen, und plädierte für bessere Hilfsangebote und einen Ausbau der Palliativmedizin. Den Gesetzentwurf, der bei der zweiten und dritten Lesung im Herbst die größte Chance auf Zustimmung hat, beschrieb Brand als einen "Weg der Mitte": Angehörige oder Freunde, die einem nahestehenden Menschen beim Suizid assistieren wollen, sollen dies wie bisher tun dürfen. Der ärztlich assistierte Suizid soll weiterhin im Einzelfall möglich und straffrei bleiben, aber nicht ausgeweitet werden.

Klarheit für Ärzte

Hier setzte die Kritik des CDU-Abgeordneten Peter Hintze an: Werde die "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe gestellt, könnten Ärzte ein Problem bekommen. Denn "geschäftsmäßig" bedeute nach deutschem Recht "wiederholt". Genau das könne aber einem Facharzt schnell passieren, der unheilbar Kranken beim Suizid assistiert - ihm drohe dann Gefängnis. "Das wollen wir nicht", sagte Hintze. "Die Ärzte haben unser Vertrauen verdient und keine neuen Strafvorschriften, die sie verunsichern."

Der Antrag, den Hintze unterstützt, fordert eine rechtliche Klarstellung in punkto ärztliche Sterbehilfe, die in verschiedenen Regionen Deutschlands uneinheitlich gehandhabt wird. Grundsätzlich sollen schwerstkranke Patienten bei der Selbsttötung die Hilfe von Ärzten in Anspruch nehmen dürfen, meint der Bundestagsvizepräsident. Es ist dieser Gesetzentwurf, den der Präsident der Bundesärztekammer, Ulrich Montgomery, am schärfsten kritisiert. Ärzte sollten Patienten beim Sterben begleiten, aber keine Suizidhelfer sein.

Symbolbild Sterbehilfe, Foto: epd
Für Ärzte eine Gewissensfrage: Dürfen sie Schwerstkranken bei der Selbsttötung helfen?Bild: Imago/epd

Wie weit reicht ein Verbot?

Nach einem weiteren Antrag, den unter anderem die Grüne Renate Künast unterstützt, sollen die Selbsttötung und die Beihilfe dazu weiterhin straflos bleiben. "Wenn wir zu viel regeln, zu viel einschränken, nehmen wir den Menschen die Selbstbestimmung", gab Künast zu Bedenken. Allein die gewerbsmäßige Sterbehilfe, mit der Geld verdient wird, soll unter Strafe gestellt werden - über diesen Punkt herrscht Einigkeit im Bundestag.

Eine Minderheitenposition vertritt die Gruppe um den CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg: Er will die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich unter Strafe stellen, so wie es in Österreich, England und Italien der Fall ist. "Es ist keine humanitäre Tat, einem Menschen dabei zu helfen, sich umzubringen", argumentierte Sensburg. "Es ist eine humanitäre Tat, ihm in einer schweren Lebenslage zur Seite zu stehen." Im Herbst werden sich die Abgeordneten erneut mit der schwierigen Frage der Sterbehilfe befassen und sich dann für einen der vier Gesetzentwürfe entscheiden müssen.