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Pressestimmen von Donnerstag, 2. Dezember 2004

Ulrike Quast1. Dezember 2004

Diskussion um Bundeswehraffäre / Verfassungsrichter bestätigen Enteignungen

https://p.dw.com/p/5wE6

Die Affäre bei der Bundeswehr um Misshandlungen von Soldaten beschäftigt die Kommentatoren der deutschen Tagespresse. Beachtung findet auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, zur Rechtmäßigkeit von Enteignungen auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949. Zunächst jedoch Stimmen zur Affäre bei der Bundeswehr.

Das HANDELSBLATT aus Düsseldorf schreibt:

"Das bisher so stolz vertretene Konzept der inneren Führung reicht offenbar schon jetzt nicht aus, um inakzeptable Vorfälle zu verhindern. In der Geborgenheit einer Landesverteidigungsarmee, die sich vorwiegend mit sich selbst beschäftigt, mag der frühere Standard der staatsbürgerlichen Aufklärung genügt haben. In Streitkräften, die häufig in Gefahrensituationen im Ausland eingesetzt werden, ist dies nicht mehr der Fall. Eine Organisation, die sich mit Krieg und Frieden beschäftigt, steht unter einem besonderen Druck. Sie ist insgesamt anfälliger für interne Menschenrechtsverletzungen, weil ihre Angehörigen auch mit einer größeren Brutalität von außen konfrontiert werden. Genau deshalb müssen aber auch die Ausbilder ganz anders geschult und überprüft werden."

Die ESSLINGER ZEITUNG meint:

"Zivile Umgangsformen sind wie in allen Armeen der Welt außer Kraft gesetzt. Das Prinzip von Befehl und Gehorsam sowie die Ein- schränkungen persönlicher Freiheiten produzieren Verhaltensweisen, die im normalen Leben unannehmbar sind. Diese eigenartige Melange aus überentwickeltem Korpsgeist, unterentwickelter Zivilcourage, postpubertärem Imponierverhalten, gründlich falsch verstandenem Ausbildungsauftrag und vielleicht auch Abenteuerlust droht den Ruf der Bundeswehr gründlich zu ruinieren."

Der FRÄNKISCHE TAG aus Bamberg kommt zu dem Schluss:

"Zu denken gibt freilich auch der Umstand, dass sich Rekruten, die Opfer schikanöser Ausbilder wurden, so lange nicht beschwert haben. Ist das nur die Angst, im Männerbund als Weichei verspottet zu werden? Oder legt, wer Tarn-Oliv anzieht, mit der zivilen Kleidung auch die Zivilcourage ab? Dies aber wäre nichts weniger als der Bankrott der Inneren Führung."


Die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 kommentiert die MÄRKISCHE ALLGEMEINE:

"In erfreulicher Deutlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf die Bodenreform eben nicht nur juristische Einzelinteressen gibt. Die Deutschen haben als «Schicksalsgemeinschaft» den Krieg begonnen und geführt, und als solche trugen sie auch die Folgen. Dass im Zuge der Bodenreform gleichwohl vielfaches Unrecht geschehen ist, sollte allerdings auch nicht verschwiegen werden - es waren eben nicht nur Junker und Nazis, die damals ihr Land verloren, sondern auch denunzierte Bauern oder solche, die den Besatzern als missliebig aufgefallen waren. Der Bundesregierung stärkt dieses Urteil den Rücken im Streit mit Vertriebenen, die Eigentum in ehemaligen Ostgebieten zurückfordern. Auch sie gehören zur deutschen «Schicksalsgemeinschaft». Der Versuch, sich als Einzelner oder als Gruppe auf juristischem Wege beim Begleichen der historischen Rechnung davonzustehlen, darf nicht durchgehen."

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG fragt:

"Hat sich die Bundesrepublik Deutschland an den (...) Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone bereichert? Hat sie somit gegen ihre völkerrechtliche Pflicht verstoßen, nicht von einem fremden Völkerrechtsbruch zu profitieren? Nein, sagt das Bundesverfassungs- Gericht zum wiederholten Mal. (...) Wie kann man von völkerrechtswidrigen Enteignungen in den früheren deutschen Ostgebieten oder im Sudetenland sprechen, so wird man sich dort und anderswo sagen, wenn doch die Deutschen selbst altes Unrecht nicht einmal da nach Kräften bereinigen, wo es ihnen möglich ist (...)?"

Der BERLINER KURIER befasst sich mit dem Kläger Ernst August von Hannover:

"Nur wenige Menschen werden mit dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund geboren. Ernst August gehört dazu. Deshalb hält sich das Mitgefühl nach dem Karlsruher Richterspruch in engen Grenzen. Er bekommt seine Schlösser und Güter in Sachsen-Anhalt also nicht zurück. Im Osten war kein Schnäppchen zu machen. Na und?! Er wird nicht ins Elend gestoßen. Die Deutschen müssen als Schicksals- Gemeinschaft die Folgen des Krieges tragen, befanden die Verfassungsrichter. Der Prinz mag darüber die Fassung verlieren: Aber in dieser Frage ist er ein Gleicher unter Gleichen."