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Pressestimmen von Donnerstag, 18. September 2003

Marko Langer17. September 2003

Probleme bei der LKW-Maut / Urteil über Kohls Stasi-Akten

https://p.dw.com/p/45Fh

Die Zeitungen befassen sich heute vor allem mit den Pannen bei der Einführung der LKW-Maut in Deutschland. Kommentiert wird außerdem das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, dass das Veröffentlichungs-Verbot für die Stasi-Akten über Altkanzler Kohl grundsätzlich aufhebt.

Zur LKW-Maut schreibt die MÄRKISCHE ALLGEMEINE aus Potsdam:

"Niemand kann Verkehrsminister Manfred Stolpe ernsthaft vorwerfen, das Desaster bei der Lkw-Maut selbst verschuldet zu haben. Die Verträge wurden von seinem Vorgänger Kurt Bodewig geschlossen und für die Technik sind die Firmen verantwortlich. Doch Stolpe wird nun immer mehr zum Opfer seiner eigenen, in Jahrzehnten erlernten Kommunikationsstrategie. Er hat dasselbe getan, was er bei Problemen immer tut: Mut gemacht, obwohl sich die technischen und politischen Schwierigkeiten in den vergangenen Monaten immer unheilvoller zusammenbrauten."

Die DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN meinen:

"Der baldige Start des Mautsystems ist keine 'Frage der Ehre', wie Minister Stolpe in seiner entrückten, großväterlichen Art glauben machen mag. Er wurde zur Frage von Haftung und Regress, um den monatlichen 163-Millionen-Euro-Schaden zu begrenzen. Für Telekom und Daimler-Chrysler ist die Lkw-Maut schon jetzt eine peinliche Pleite. Tugenden wie Qualitätsarbeit und Termintreue scheinen in diesen Häusern Fremdworte zu sein."

Der WESER-KURIER aus Bremen zieht folgendes Fazit:

"Es ist schon ein trauriges Schauspiel, das gerade unter dem Titel Maut aufgeführt wird. Beinahe täglich gefallen sich die Beteiligten in einem neuen Akt aus der Reihe Pleiten und Pannen. Und niemand schämt sich. Nicht der dickfellige Minister Stolpe, der einen Rücktritt ablehnt. Nicht das Betreiberkonsortium, das technisch ganz offensichtlich überfordert ist. Und die Spediteure, deren passiver Widerstand das Projekt sowieso eher behindert, erst recht nicht. Seit gestern ist die Verwirrung komplett: Keiner wagt mehr eine Prognose, wann die Lkw-Gebühr nun tatsächlich kommt. Weitere Verschiebungen nicht ausgeschlossen. Ein Armutszeugnis."

Themenwechsel. Im Streit um die Veröffentlichung der Stasi-Akten über Altkanzler Kohl hat das Berliner Verwaltungsgericht jetzt das grundsätzliche Verbot der Herausgabe aufgehoben. Die STUTTGARTER NACHRICHTEN analysieren:

"Eine Lex Kohl gibt es nicht. Die Union hatte dem Stasi-Unterlagen-gesetz ihre Zustimmung dereinst verweigert. Böse Zungen mögen spekulieren, dass dies geschah, um Helmut Kohl nicht öffentlich vorzuführen - wer weiß schon, was die Stasi alles notiert hat. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass die Stasi-Akte manches Indiz für sonderbare Abwicklungen zwischen den Regierungen in Bonn und Ost-Berlin dokumentieren. Aber nach allem, was wir wissen, gilt: Es geht hier nicht um den Täter Helmut Kohl, sondern um das mögliche Opfer. Der Osten hat die Rosskur der Stasi-Überprüfungen weder menschlich noch politisch spurlos überstanden. Es hat wehgetan."

Der MANNHEIMER MORGEN glaubt:

"So wird in der 'Causa Kohl' am Ende eines langen Instanzenweges das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort sprechen müssen. Der ehemalige Kanzler hat eigentlich gar keine andere Wahl, als sein Recht in Karlsruhe zu suchen. Was nun schwerer wiegt - das öffentliche Interesse an der Aufklärung politischer Prozesse oder der Schutz von Persönlichkeitsrechten - haben die obersten Verfassungshüter endgültig abzuwägen. Das kann noch lange dauern. Aber dann dürfte auch geklärt sein, ob Kohls Rolle in der CDU-Parteispendenaffäre für die Aufarbeitung der DDR relevant ist."

In der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG heißt es zum Stasi-Unterlagengesetz:

"Kohl wird wohl erst dann zufrieden sein, wenn das Gesetz noch einmal geändert wird - so nämlich, dass es ihn nicht mehr betrifft. Er wird seine Attacken gegen dieses Gesetz erst dann einstellen, wenn im Paragraf 1 noch ein dritter Absatz angehängt wird wie folgt: «Dieses Gesetz gilt nicht für den Kanzler der Einheit». Sollte das Stasi-Unterlagengesetz noch beim Bundesverfassungsgericht landen, wäre das gar nicht schlecht: Die Sache würde sich dann vom Persönlichen ins Grundsätzliche kehren. Es ginge dann nicht mehr nur darum, ob die Aktenöffnung die persönliche Verfassung Kohls beeinträchtigt, sondern darum, ob und wie die Aktenöffnung 13 Jahre nach der Einheit mit der Verfassung vereinbar ist."