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Pressestimmen von Donnerstag, 16. Februar 2006

Herbert Peckmann 15. Februar 2006

Sorge um Ausbreitung der Vogelgrippe / Karlsruher Richter kippen Luftsicherheitsgesetz

https://p.dw.com/p/7zjy

Die Sorge, dass sich die Vogelgrippe auch in Deutschland weiter ausbreiten könnte, beschäftigt die Kommentatoren der deutschen Tagespresse. Das andere stark beachtete Thema ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Luftsicherheitsgesetz zu kippen. Zunächst zur Vogelgrippe in Deutschland:

Die PFORZHEIMER ZEITUNG begrüßt die Leser mit den Worten:

"Willkommen in der Realität des globalen Dorfs! Wer wirklich noch daran geglaubt hat, dass sich ein aggressives Virus von Landesgrenzen aufhalten lassen würde, ist nun endgültig eines besseren belehrt worden. Ohne den Wert der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen schmälern zu wollen - dass uns die Vogelgrippe irgendwann erreichen würde, war klar und nur eine Frage der Zeit. Erschrecken braucht sich deshalb aber niemand. Ganz im Gegenteil. Die Losung der Stunde lautet: Ruhe bewahren!"

Skeptisch dagegen reagiert die FRANKFURTER NEUE PRESSE:

"Zwar mahnen die Politiker zu Recht, angesichts der ersten Fälle in Deutschland nicht in Panik zu verfallen. Dennoch sind die toten Schwäne auf Rügen beunruhigend. Vor allem deshalb, weil selbst Experten sich nicht erklären können, auf welchem Wege sich die Tiere - die keine Zugvögel sind - angesteckt haben."

Die BERLINER MORGENPOST meint:

"Der erste Fall von Vogelgrippe hat sich lange angekündigt; unaufhaltsam war die Seuche näher gerückt und hat zuletzt erschreckend an Tempo zugelegt. Als Krisenmanager steht Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) nun vor der schwierigen Aufgabe, Panik in der Bevölkerung zu vermeiden, ohne den Ernst der Lage herunterzuspielen."

Die HESSISCHE/NIEDERSÄCHSISCHE ALLGEMEINE aus Kassel stellt fest:

"Die ... Stallpflicht ist konsequent, auch wenn sie ein Anstecken der Tiere nicht völlig verhindern kann. Wichtig bleibt auch, die Routen der Zugvögel zu beobachten und nach Impfstoffen zu forschen. Vergessen werden darf nicht, dass die Vogelgrippe eine Tierseuche ist, die den Menschen bei entsprechender Vorsicht nicht bedroht. Es gibt keinen Grund zur Panik. Zum Leichtsinn aber auch nicht."

Die BADISCHE ZEITUNG aus Freiburg gibt zu bedenken:

"Gleichwohl wäre allen - dem nationalen Krisenstab wie den Bürgern - wohler zumute, wenn feststünde, wie sich die toten Schwäne angesteckt haben. Bis die Wissenschaft das weiß, bleibt nur, Panik zu vermeiden und jede Vorsorge zu treffen, die nach heutigem Wissensstand angebracht ist."

So sieht es auch die SÜDWEST PRESSE aus Ulm. Das Blatt meint:

"Massenschlachtungen um infizierte Bestände herum ist ... keine Alternative. Dabei geht es nicht vorrangig um die Tiere, die ohnehin geschlachtet werden. Es geht um die Existenz der Geflügelzüchter und ihrer Familien. Da sie es nicht vermeiden können, mit den Tieren in Kontakt zu kommen, muss ihr Risiko sich anzustecken, so gering wie möglich gehalten werden. Das Virus hat dadurch auch weniger Chancen, sich gefährlich zu verändern. Andere Länder haben jedenfalls überzeugende Erfahrungen mit Impfungen gemacht. Wenn es in Vietnam gelingt, die Seuche zu bannen, kann Europa von diesen Erfahrungen nur lernen."

Themenwechsel. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug von der Bundeswehr nicht abgeschossen werden, selbst wenn damit ein Anschlag verhindert werden soll. Dazu kritisiert die LANDESZEITUNG LÜNEBURG:

"Weltfremd legen die Verfassungshüter fest, dass Deutschland sich nur polizeilicher Mittel bedienen dürfe, um Attacken aus der Luft oder zur See abzuwehren - ungeachtet dessen, dass die Polizei nicht über entsprechende Waffen verfügt. 1949 war innere und äußere Sicherheit noch strikt zu unterscheiden. ... Der Welt von 2006 wird das nicht mehr gerecht."

Ganz anders sieht dies die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG aus München:

"Die Befürworter des Flugzeug-Abschuss-Gesetzes hatten versucht, eine gewaltige Bresche ins Recht zu schlagen: Sie erklärten das Flugzeug zu einem Sonderrechtsgebiet. Mit dem Betreten des Flugzeuges erkläre man sich, so wurde argumentiert, angesichts der seit dem 11. September 2001 allgegenwärtigen Terrorgefahr gegebenenfalls mit dem Abschuss einverstanden. Dasselbe hätte dann nach den Anschlägen von London uns Madrid auch für U-Bahnen gelten müssen - eine absurde Vorstellung."

Ähnlich argumentiert die in Berlin erscheinende Tageszeitung TAZ:

"Das Gericht hat den Schutz der Menschenwürde für absolut erklärt. Ihr Wert bemißt sich nicht daran, ob er der Allgemeinheit gerade nützlich erscheint oder nicht. ... Wahr ist, dass die Terrorbekämpfung durch das Urteil nicht erleichtert wird. Das ist der Preis, den demokratische Gesellschaften für ihre Kultur zahlen: nicht alles geht, was geht. Wenn die Union nun meint, das Urteil aus Karlsruhe dennoch als Aufforderung zur Grundgesetzänderung interpretieren zu können, dann beweist sie nur, dass sie gar nicht die Gefahrenabwehr im Blick hat, sondern ...: den Einsatz der Bundeswehr im Inneren."

Auch der Bonner GENERAL-ANZEIGER befasst sich mit den politischen Folgen des Urteils:

"Die SPD bleibt bei ihrem strikten Nein (zum Einsatz der Bundeswehr in Innern). Von der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit ist derzeit weder im Bundestag noch im Bundesrat etwas zu sehen ... . Und ...: Dem Verteidigungsminister bleibt der unheimliche Schießbefehl erspart ... ."

DER TAGESSPIEGEL aus Berlin interpretiert die Möglichkeiten des Verteidigungsministern ganz anders. Das Blatt fragt:

"Was genau hat das Gericht entschieden? Der Staat darf sich nicht selbst ermächtigen, das Leben Unschuldiger zu opfern, für welchen guten Zweck auch immer. So weit, so klar. Das schließt aber nicht aus - die Richter weisen darauf ausdrücklich hin, dass ein Kampfpilot im äußersten Notfall trotzdem ein entführtes Flugzeug abschießt und sein Minister ihn dazu auffordert. Beide tun das dann allerdings auf eigenes Risiko und müssen sich im Zweifel vor dem Strafgericht verantworten. Gut möglich, dass dieses Gericht ... den Mann am Abschussknopf wie den auf dem Kommandohügel freispricht."