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Pressestimmen von Dienstag, 6. Februar 2007

Gerhard M Friese5. Februar 2007

Bundesgerichtshof zu Online-Durchsuchungen

https://p.dw.com/p/9oNg

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der Polizei heimliche so genannte Online-Durchsuchungen wegen fehlender gesetzlicher Grundlage zu untersagen, ist an diesem Dienstag das zentrale Thema der Kommentatoren deutscher Tageszeitungen.

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG aus München meint zu den Ankündigungen der Politik, jetzt zu reagieren:

"Die Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen. Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Karlsruhe wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Die höchsten Richter haben aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt."

Das BADISCHE TAGBLATT aus Baden-Baden schreibt:

"Machen wir uns nichts vor: Es wird nicht nur Terroristen und Kinderschänder treffen. Jeder kann ins Fadenkreuz geraten, der Computer und Netzzugang sein Eigen nennt. Und deshalb ruht die Hoffnung einmal mehr auf dem Bundesverfassungsgericht. Hier muss das geplante Gesetz zur Internetschnüffelei überprüft werden die Richter in den roten Roben werden einmal mehr die letzte Bürgerrechtsbastion sein."

Im SCHWARZWÄLDER BOTEN aus Oberndorf lesen wir:

"Jeder Mensch hinterlässt täglich eine Vielzahl unverwechselbarer digitaler 'Fingerabdrücke'. Weil dem so ist, muss dem Staat in seiner Datensammelwut Einhalt geboten werden. Gerade weil das Ausspähen eines Computers relativ einfach ist, muss dessen Eigentümer vor behördlichem Übereifer bewahrt werden. Wer nur auf Verdacht Spionage-Software installieren will, der entzieht sich selbst jeder Kontrolle."

Die Ulmer SÜDWEST-PRESSE warnt vor zuviel Hoffnung auf langen Bestand des Urteils, denn:

"Zu geschlossen ist die Front derer, die dieses brisante Ermittlungsinstrument zur Hand haben wollen. Vorerst wird sie nichts aufhalten. So besteht die Gefahr, dass sich auch dieses Vorhaben einreiht in die Liste gesetzgeberischer Fehlversuche, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden - es sei nur an den großen Lauschangriff erinnert, der die Privatsphäre weit weniger berührte als die geplante Internet-Durchsuchung."

Die OSTSEE-ZEITUNG aus Rügen dagegen wirft den Politkern Versäumnisse vor:

"Was von der Opposition als Sieg der Bürgerrechte bejubelt wird, ist vor allem eine herbe Niederlage für die Ermittlungsbehörden. Und eine Ohrfeige für Regierung und Parlament obendrein. Denn die hätten längst eine entsprechende Änderung in der Strafprozessordnung vornehmen müssen. Das haben sie aber versäumt. Wohl um dem Vorwurf, der Staat schnüffele auf Teufel komm raus in privaten Dateien, keine Nahrung zu liefern."