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Pressestimmen von Dienstag, 30. April 2002

zusammengestellt von Roswitha Schober. 1. Mai 2002

Diskussion über Bluttat von Erfurt / Europäischer Gerichtshof verneint Recht auf Sterbehilfe

https://p.dw.com/p/28Su

Die Kommentare der deutschen Tageszeitungen befassen sich an diesem Dienstag mit der öffentlichen Diskussion über Konsequenzen aus der Bluttat im Erfurter Gutenberg-Gymnasium und mit der Ablehnung des Europäischen Gerichtshofes, Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zu ermöglichen.

Zu den Überlegungen, welche Konsequenzen aus dem Amoklauf in Erfurt zu ziehen sind, schreibt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.

"Im Waffenrecht müssen eindeutig einige Stellschrauben angezogen werden. Dazu gehört zum Beispiel das Mindestalter zum Erwerb von Waffen. Heranwachsende mögen unter Aufsicht schießen, aber sie sollten das Gerät nicht aus dem Schießstand heraustragen dürfen. Außerdem ist es, auch wenn Erfurt hoffentlich ein singuläres Ereignis bleibt, höchste Zeit, Privatleuten den Besitz bestimmter Waffentypen zu verbieten. Dies verringert eine spezifische, der Allgemeinheit nicht mehr zumutbare Gefährdung. Es gibt gute Gründe, warum der Besitz von Sturmgewehren oder Maschinenpistolen seit langem verboten ist."

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU kommentiert:

"Zwanzig Jahre lang hat die Lobby der Schützen, Jäger und Sammler eine vernünftige Reform des Waffenrechts in der Bundesrepublik vereitelt. Nun ist es möglich und nötig, einen halbherzigen Reformversuch in einen wirksamen zu wandeln. Ein Zeichen zu setzen, dass diese Gesellschaft Schusswaffen ächtet, indem deren legaler Besitz rigoros eingedämmt und deren illegale Beschaffung härter geahndet wird. Nicht um des bloßen politischen Handlungsnachweises willen. Und auch nicht in dem Wahn, kriminelle Taten allein durch Verbote unterbinden zu können. Vielmehr in der Erkenntnis, dass die private Verfügung über Waffen kein Ausweis bürgerlicher Freiheit ist, sondern ein Relikt aus vordemokratischer Zeit."

Der GENERAL-ANZEIGER aus Bonn hält den CDU-Politikern vor, sie hätten lange genug Zeit gehabt, Initiativen gegen Gewalt auf den Weg zu bringen. Der Kommentator schreibt:

"Mit politischer Verantwortung hat die beklemmende Art, in der die Berliner Politik den Amoklauf von Erfurt auszuschlachten beginnt, nicht das Mindeste gemeinsam. Die CSU tut ihrem Kanzlerkandidaten keinen Gefallen, wenn sie der amtierenden Bundesregierung kein Engagement beim Verbot von Gewalt-Videos und PC-Spielen vorwirft. 16 Jahre lang hatte die CDU-geführte Regierung Zeit für einen solchen Schritt, konnte oder wollte eine Initiative gegen das Widerwärtige aber gegen den Widerstand der Wirtschaft nicht durchsetzen. Über vier Legislaturperioden hinweg hätten Union und FDP das Waffenrecht verschärfen können. Sie können dieser Regierung jetzt die am Freitag beschlossenen maßvollen Restriktionen nicht vorwerfen; alle Parteien können aber den Entwurf im Bundesrat Ende Mai geschlossen zurückweisen und - beispielsweise - eine Heraufsetzung des Erwerbsalters beschließen, die im übrigen auch keine hundertprozentige Absicherung bietet."

Themenwechsel - Der Europäische Gerichtshof wies das Gesuch der todkranken Britin Diane Pretty auf Straffreiheit für aktive Sterbehilfe ab. Dazu schreibt die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG:

"Der Fall ist, um es mit der gebotenen Zurückhaltung zu formulieren, äußerst merkwürdig: Die Frau bekundet ihren Sterbewillen zu einem bestimmten - aber nicht bekannten - Zeitpunkt, ihr Mann bekundet seine Entschlossenheit, aus Liebe seine Frau zu töten. Beide aber tun es nicht im gegenseitigen Vertrauen insgeheim und nehmen nicht die Folgen in Kauf, sondern wollen einen juristischen Blankocheck, von dem gar nicht sicher ist, ob er überhaupt - und wie - eingelöst würde. Leicht hätten dabei die Richter die Genasführten sein können, denn sie hätten nicht über eine mitleidige Tat (strafmildernd) geurteilt, sondern zu vielerlei Ungeschehenem prinzipiell ermächtigt. "

Die DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN kommentiert:

"Das Gericht in Straßburg hatte die einmalige Chance, in der Diskussion um die aktive Sterbehilfe in Europa ein grundsätzliches, wegweisendes und auch zeitgemäßes Urteil zu fällen. Diese Chance haben die Richter vertan. Unheilbar Kranke müssen nun in jedem Fall weiter ihr Elend erdulden. Betroffene Angehörige müssen weiter hilflos zusehen, wie ihre Lieben leiden. Dem Anliegen der Britin stattzugeben hätte weder bedeutet, die Grundwerte des Abendlandes aufzugeben, noch wäre es ein Freibrief zum Töten gewesen. Vielmehr hätte ein Gewähren dieses letzten Wunsches einer unheilbar Kranken ein Zeichen gesetzt, dass menschliche Würde auch in einer ausweglosen Situation gewährt wird - eben mit dem Recht auf Sterben."