1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Pressestimmen von Dienstag, 19. Juli 2005

Martin Muno 18. Juli 2005

Verfassungsrichter kippen EU-Gesetz

https://p.dw.com/p/6vqQ

Im Blickpunkt der Leitartikler steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Haftbefehl. Die Richter erklärten das deutsche Gesetz zur Umsetzung des Haftbefehls für nichtig. Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass können nun vorerst nicht mehr in andere EU-Staaten ausgeliefert werden.

Dazu schreibt das Düsseldorfer HANDELSBLATT:

"Die Karlsruher Richter haben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine schallende Ohrfeige verpasst."

Und weiter heißt es:

"Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts richtet sich ja nicht gegen den EU-Haftbefehl selbst. Der war überfällig: Terroristen, Menschenschmuggler und Geldwäscher agieren international, und deshalb darf deren Strafverfolgung nicht an nationalen Grenzen enden."

Die OST-THÜRINGER ZEITUNG aus Gera ergänzt:

"Karlsruhe akzeptiert ausdrücklich den EU-Haftbefehl als Instrument zur schnelleren Auslieferung von Tatverdächtigen. Nur muss er behutsamer mit Deutschlands Bürger- und Freiheitsrechten versöhnt werden. Von der befürchteten Erosion der europäischen Gesetzgebungskompetenz kann nach diesem Spruch keine Rede sein. Das Urteil richtet sich vielmehr gegen den Berliner Abnickbetrieb, der selbst in sensibelsten Fragen der Justiz- und Innenpolitik sämtliche Vorlagen der Europäischen Union schicksalsergeben übernimmt."

Und das OFFENBURGER TAGBLATT bemerkt:

"Auf das Bundesverfassungsgericht kann sich der Bürger hundertprozentig verlassen. Mit dem Urteil zum 'Europäischen Haftbefehl' stellen die Karlsruher Richter klar, dass der Bundestag im Hinblick auf Europa rechtsstaatliche Grundsätze nicht einfach über Bord werfen darf. Jetzt darüber zu klagen, wie das Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) tut, das Urteil sei ein Rückschlag in der Bekämpfung des Terrorismus, ist unverfroren. Die Ministerin hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht."

Die BERLINER ZEITUNG sieht das jedoch auch kritisch:

"Nicht der Europäischen Union, sondern dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung hat der Zweite Senat eine Lektion im Grundkurs 'Rechtsstaat' erteilt. (...) Weil das Gesetz nichtig ist, sind bis zur Neuregelung Auslieferungen auf Grund des Europäischen Haftbefehls selbst in unproblematischen Fällen ausgeschlossen. Hätte es nicht genügt - wie von Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff in ihrem abweichenden Votum gefordert - , nur für die umstrittenen Fälle Auslieferungsverbote auszusprechen, statt die Bundesrepublik vor der gesamten Europäischen Union zu blamieren?"

Die MÄRKISCHE ODERZEITUNG geht auf die weitere Entwicklung ein:

'Nun ist der Ball wieder bei Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die den Spagat zwischen der Sicherung von Bürgerrechten und übergeordneten Sicherheitsinteressen hinbekommen müssen. Das ist schwierig, aber nicht unmöglich."

So sieht es auch die SCHWERINER VOLKSZEITUNG:

"Die Konsequenzen der Karlsruher Entscheidung sind weitreichend. Die Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, dass Brüsseler Entscheidungen nicht schlicht und einfach zu übernehmen sind. Bei ihrer Umsetzung sind von den EU-Ländern sorgfältig nationale Verfassungsgrundsätze zu berücksichtigen. Im Kern also eine pro-europäische Botschaft. Fatal allerdings, dass das Urteil in eine Zeit des verstärkten Kampfes gegen den Terrorismus fällt."

Zum Schluss noch ein Blick in den MANNHEIMER MORGEN, der kritisch anmerkt:

"Die Frage, inwieweit die deutsche Verfassung Vorrang vor europäischem Recht hat, beantworteten die Richter nicht: Im Falle des EU-Haftbefehls lasse sich Beides vereinen. Mag sein. Doch hätte das Urteils dann ruhig etwas milder ausfallen dürfen, indem man Nachbesserungen verlangte, ohne das Gesetz als Ganzes zu verwerfen. So ist der Schaden immens. Bis eine Bundesregierung ein den strengen Vorgaben genügendes neues Gesetz zu Stande bringt, können keinerlei mutmaßlichen Straftäter mehr an europäische Partner ausgeliefert werden. Man stelle sich vor, in Deutschland würde der Drahtzieher der Anschläge von London gefasst..."