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Polnisches Medienrecht wird an die EU-Normen angepasst

22. Oktober 2003
https://p.dw.com/p/4F75

Posen, 21.10.2003, WPROST ONLINE-WIADOMOSCI, poln.

Die polnische Regierung hat den Entwurf des Gesetzes über Radio und Fernsehen verabschiedet, der unsere Rechtsprechung an die europäischen Normen anpassen soll.

"In diesem Entwurf geht es vor allem um die Anpassung: Er beinhaltet lediglich solche Gesetze, die unser Medienrecht an die Normen der Europäischen Union angleichen...", sagte Michal Tober, der stellvertretende Kultusminister Polens.

Laut unseren Verpflichtungen gegenüber der EU sollte die Anpassung am 1. Januar 2004 erfolgen. Aus diesem Grunde haben wir uns bemüht, diesen Entwurf mit keinen neuen Abschnitten und Problemen zu belasten, um dieses Gesetz in dieser Form vom Sejm und vom Senat schnellstens verabschieden zu lassen und eine Bestätigung durch den Präsidenten zu erreichen", betonte Minister Michal Tober.

In diesem Gesetzesentwurf sind u. a. die Fragen geklärt, wie viel Sendezeit die Sender für europäische Programme aufwenden müssen und wie der Schutz der Kinder erfolgen soll. Ferner werden in dem Gesetz Werbung, Sponsoring und die Frage der öffentlichen Unterstützung (d. h. ob die Sender durch Gebühren oder durch Subventionen finanziert werden) geregelt.

Laut diesem Gesetz sind die Sender verpflichtet, mindestens die Hälfte der Sendezeit im Quartal für die Ausstrahlung europäischer Programme aufzuwenden und mindestens 30 Prozent für Sendungen, die ursprünglich in polnischer Sprache produziert wurden.

Die Spiel -und Fernsehfilme, die über 45 Minuten dauern, dürfen nur durch eine Werbepause unterbrochen werden. Eine Ausnahme hierbei bilden nur TV-Serien und Dokumentarfilme. Die Werbung für Tabakprodukte und Alkohol wird verboten.

In diesem Gesetzentwurf ist auch die Schutzzeit für Kinder von sechs Uhr morgens bis dreiundzwanzig Uhr abends vorgesehen. In dieser Zeit ist es verboten, Sendungen auszustrahlen, die die Kinder negativ beeinflussen könnten. Es handelt sich dabei um pornographische Sendungen und Programme, in denen Gewalt gezeigt wird. Der Nationale Rundfunk- und Fernsehrat wird hierzu noch eine ausführliche Verordnung herausgeben.

In dem Gesetzentwurf wurde auch der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender definiert: "Die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllen einen öffentlichen Auftrag, der im Gesetz beschrieben wird (...). Die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender müssen auf dem Pluralismus, objektiver und ausgewogener Berichterstattung und Unabhängigkeit beruhen", ist in dem Text des Gesetzes zu lesen. (...) (Sta)