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Polnische Insassen von Konzentrationslagern und Gulags werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt

14. Juli 2003
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Krakau, 12.7.2003, DZIENNIK POLSKI, poln.

Einige (polnische) Entscheidungsträger sind zu der Ansicht gelangt, dass der Gesundheitszustand der während des Zweiten Weltkrieges nach Sibirien verschleppten Menschen mit den Repressalien, die sie erleiden mussten, in keinerlei Verbindung stehen.

Die ehemaligen Gefangenen der Konzentrationslager und Gulags werden nach wie vor als Menschen zweiter Klasse behandelt. Die Vertrauensärzte der Versicherungsanstalt ZUS weisen die Anträge der Betroffenen auf Kombattantenrente ständig zurück. Sogar die Gerichte entscheiden, dass ihre Krankheiten mit der damaligen Verschleppung nach Sibirien nichts zu tun haben. (...)

Die Lage ist so dramatisch geworden, dass sich die Betroffenen an den polnischen Ombudsmann gewandt haben. In ihrem Namen haben die Angestellten der Abteilung für Sozialpathologie an der Jagiellonen-Universität in Krakau einen Brief verfasst.

"Wir verlangen Änderungen in dem System, nach dem Rentenansprüche für Kombattanten anerkannt werden", erklärt Professor Zdzislaw Jan Ryn, Leiter der Abteilung für Sozialpathologie an der Psychiatrischen Fakultät der Universität in Krakau und fügt hinzu: "Das ist erniedrigend, wenn Personen, die über 80 Jahre alt sind, sich mehrmals den sehr kostspieligen und für sie traumatischen Untersuchungen unterziehen müssen, um ihre bereits dokumentierte Verfolgung nachzuweisen. Dann werden ihre Anträge sowieso abgelehnt. Wir bekamen inoffiziell Signale von Vertrauensärzten, die erzählen, dass sie Anweisungen bzw. Vorschläge "von Oben" bekommen, die Kombattantenrenten nicht zu genehmigen. Es ist auch nicht verwunderlich, dass so etwas geschehen kann, weil die Vertrauensärzte anstatt als unabhängige Experten zu arbeiten, von der Versicherungsanstalt ZUS bezahlt und darüber hinaus gezwungen werden, die Interessen des Arbeitgebers zu vertreten."

Die Absagen, die den Betroffenen erteilt werden, sind oft "erschreckend lakonisch". (...) Der Kranke wird zwar als absolut arbeitsunfähig eingestuft, aber seine Krankheiten und psychischen Probleme werden als solche eingestuft, die in keinerlei Verbindung mit der Verschleppung und z. B. mit dem fünfjährigen Aufenthalt in einem Gulag stehen. Ähnliche Urteile werden auch von Arbeitsgerichten gefällt, an die sich die Betroffenen nach Ablehnung ihres Antrages durch die Versicherungsanstalt ZUS wenden können.

Das Schreiben an den Ombudsmann, das von den Beschäftigten der Abteilung für Sozialpathologie an der Universität Krakau verfasst wurde, ist bereits Ende Mai beim Empfänger eingegangen. Bis heute gibt es aber keine Antwort darauf. Die Verfasser des Briefes sind jedoch fest davon überzeugt, dass sich der Ombudsmann, Professor Andrzej Zoll, der Sache annehmen wird. Ihre Appelle, die direkt an die Versicherungsanstalt ZUS gerichtet werden, bringen leider nach wie vor keine Resultate. (...)

An Geld mangelt es aber auch für die Untersuchungen, die für die Opfer notwendig sind, um ihre Bemühungen zum Erhalt der Kombattantenrente überhaupt zu beginnen. Während der letzten zwei Jahre war die finanzielle Lage der Abteilung für Sozialpathologie an der Jagiellonen-Universität ein wenig besser als gewöhnlich. Die Abteilung bekam Geld von der Europäischen Union, um das Programm für die Untersuchungen der Verfolgten umzusetzen. Das Geld ist aber bereits Ende Dezember 2002 ausgegangen. Auf diese Untersuchungen warten jedoch noch 500 Personen, die nach Krakau aus der Gegend von Koszalin (Köslin) oder Szczecin (Stettin) anreisen müssen.

"Diejenigen, die sich bereits angemeldet haben, werden wir untersuchen, obwohl kein Geld da ist" sagt Professor Zdzislaw Jan Ryn. Er ist sich jedoch im klaren, dass eine eindeutige Diagnose von der Jagiellonen-Universität, die eine Verbindung zwischen dem Krankheitsbild und der Verschleppung feststellt, für die Versicherungsanstalt ZUS und für die Arbeitsgerichte nicht ausreichen kann.

"Manchen unserer Patienten geht es in erster Linie nicht ums Geld, sondern um ihre menschliche Würde. Sie erzählen, dass sie manchmal von Vertrauensärzten der Versicherungsanstalt ZUS gefragt werden, "Wann möchten Sie wieder in Sibirien Urlaub machen?‘", sagt Renata Jedrzejowska, Angestellte der Abteilung für Sozialpathologie.

Die Verschleppten und die ehemaligen Gefangenen der Konzentrationslager, die bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, Hilfe durch die polnische Justiz zu bekommen, möchten ihre Rechte beim Internationalen Gerichtshof in Straßburg einklagen. Wenn Polen einige Prozesse verlieren würde, würde es danach wahrscheinlich gelingen, das Gesetz über die Vergabe von Kombattantenrenten zu ändern. Die Ärzte in Krakau vertrauen aber fest darauf, dass der polnische Ombudsmann bei der Lösung des Problems helfen wird. (Sta)