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Polnische Insassen des ehemaligen Lagers Lebrechtsdorf fühlen sich in der Wiedergutmachungs-Frage benachteiligt

9. Januar 2002

- Ombudsmann der Polen sieht sich zur Intervention veranlasst

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Warschau, 9.1.2002, PAP, poln.

Die ehemaligen Insassen des Nazilagers in Potulice (Lebrechtsdorf - MD) können keine Invalidenrente beantragen, da dieses Lager in der entsprechenden Verordnung nicht aufgeführt ist.

Der Ombudsmann der Bürger, Prof. Andrzej Zoll, wandte sich jetzt in dieser Angelegenheit an den Leiter des Amtes für Kombatantenfragen, Jan Turski. Das Schreiben liegt seit Dienstag der Nachrichtenagentur PAP vor.

Prof. Zoll macht darauf aufmerksam, dass das Lager Lebrechtsdorf in der Verordnung des Premierministers vom September 2001, in der die Lager aufgeführt sind, in die Personen polnischer Nationalität oder Bürger Polens anderer Nationalität gebracht worden waren, nicht genannt wird.

"Dass dieses Lager in der Liste nicht erwähnt wird, bedeutet, dass diesen Menschen das Recht auf Beantragung einer Invalidenrente genommen wird", sagte der Pressesprecher von Prof. Zoll, Stanislaw Wilenski, der Nachrichtenagentur PAP. "Diese Personen gelten als Kombatanten und erhalten Kombatantenleistungen", fuhr er fort.

Prof. Zoll wies darauf hin, dass die ehemaligen Insassen des Lagers Lebrechtsdorf im Jahre 1991 den Häftlingen von Konzentrationslagern gleichgestellt worden seien und das Amt für Kombatantenfragen ihnen Kombatantenleistungen zuerkannt habe. Die entsprechenden Bescheinigungen wurden auf der Grundlage einer Liste der Lager ausgestellt, die die Hauptkommission zur Untersuchung der Verbrechen gegen das polnische Volk erstellt hatte.

Der Ombudsmann erinnerte daran, dass er sich mit dem ehemaligen Lager in Lebrechtsdorf bereits im Zusammenhang mit Beschwerden ehemaliger Häftlinge dieses Lagers befasst habe, bei denen es um das Recht auf Entschädigungen für Sklaven- und Zwangsarbeit auf der Grundlage des deutschen Gesetzes über die Gründung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" ging.

"Die ehemaligen Häftlinge des Lagers erhalten von der deutschen Stiftung Geld. Es sind aber nicht die Summen, die die Häftlinge ehemaliger Konzentrationslager erhalten. Der Grund ist, dass das Lager in Lebrechtsdorf nicht als ein solches anerkannt wurde", sagte Wilenski.

Der Ombudsmann wies darauf hin, der Vorsitzende des Instituts des Nationalen Gedenkens vertrete den Standpunkt, dass die Bedingungen im Lager Lebrechtsdorf nicht anders waren als die in Konzentrationslagern. (Formell wurde das Nazilager in Lebrechtsdorf als "Durchgangslager" bezeichnet, als ein Lager also, in dem keine Massenvernichtung stattfand).

Der Ombudsmann der Bürger forderte den Leiter des Kombatantenamtes auf, Stellung zu dieser Angelegenheit zu beziehen. (TS)