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Reform des Wahlrechts

Zacharias Zacharakis9. März 2009

Am 27. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Politik diskutiert, ob noch davor das Wahlrecht geändert werden soll. Denn das oberste Gericht hat eine Regelung für verfassungswidrig erklärt.

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Symbolbild Bundestagswahl
Am 27. September werden die Deutschen ihr Kreuzchen setzenBild: DW

Überhangmandate sind eine Besonderheit im deutschen Wahlrecht. Sie werden zu den 598 festen Sitzen im Bundestag je nach Wahlergebnis aufgeschlagen. Das Bundesverfassunggericht hat die Überhangmandate 2008 für verfassungswidrig erklärt, weil dadurch das Ergebnis verzerrt werde.

Während die Politik seit Wochen über eine Reform dieser Regelung diskutiert, können selbst gut informierte Bürger und potenzielle Wähler auf den Stufen des Berliner Reichstages kaum erklären, wie überhaupt ein Überhangmandat zustande kommt. "Nein, kann ich eigentlich auch nicht so direkt sagen", räumt ein Mann mittleren Alters ein. Eine ältere Frau wagt einen Versuch: "Wenn die Stimmen der Direktkandidaten mehr sind als die Zweitstimmen, wird ein Kandidat trotzdem gewählt, obwohl laut Zweitstimmen gar nicht so viele Leute im Parlament sein dürften."

SPD für Reform vor der Wahl

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: dpa)
Vorgabe vom VerfassungsgerichtBild: picture-alliance/ dpa

Die umstrittene Regelung funktioniert derzeit so: Mit ihrer Erststimme wählen die Bürger in Deutschland einen Kandidaten direkt für den Bundestag. Die Zweitstimme geht an eine Partei und regelt das prozentuale Sitzverhältnis im Parlament. Überhangmandate entstehen dann, wenn es mehr Direktmandate in einem Bundesland gibt, als eine Partei prozentual über die Zweitstimmen erhält.

Obwohl die Verfassungsrichter der Politik für eine neue Regelung bis zum Jahr 2011 Zeit gelassen haben, will die SPD noch vor der nächsten Bundestagswahl am 27. September eine Änderung. "Das Bundesverfassungsgericht hat die höchste Autorität bei uns im Staate, und deshalb brauchen wir jetzt eine Änderung", sagt SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter. 60 Jahre lang habe das Wahlrecht in Deutschland zwar funktioniert, jetzt müsse dies aber geändert werden. "Wir wussten ja nicht, dass das verfassungswidrig ist."

Statt der Überhangmandate in den Ländern sollen nach Ansicht der Sozialdemokraten die Stimmen bundesweit verteilt werden. "Die einzige Möglichkeit, die jetzt von den Fachleuten und Verfassungsrechtlern gesehen wird, ist, dass der Ausgleich bundesweit erfolgt und nicht immer nur reduziert auf jedes Land."

"Widerspricht staatspolitischen Menschenverstand"

CSU-Chef im Bundestag, Peter Ramsauer (Foto: AP)
CSU-Chef im Bundestag, Peter RamsauerBild: AP

Gegen den Vorschlag der SPD wehrt sich der Koalitionspartner jedoch vehement, denn vom bisherigen System profitieren derzeit vor allem CDU und CSU. Seit Jahrzehnten sei auf der Basis dieses Rechts gewählt worden, sagt der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Peter Ramsauer. Wenn es derartig hochpolitische Gründe gebe, dann wären viele Bundestagswahlen in der Geschichte der Bundesrepublik auf verfassungswidriger Basis abgelaufen. "Das widerspricht schlicht und einfach dem gesunden staatspolitischen Menschenverstand."

"SPD fürchtet schlechtes Wahlergebnis"

Nicht allein die Union widersetzt sich dem Vorstoß. Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz deutet die Initiative als eine Schutzmaßnahme der SPD vor der Wahl. "Offensichtlich ist das parteipolitisch geprägt, wenn man schlechtere Wahlergebnisse befürchtet, dann überlegt man sich, wie man über das Wahlrecht seine Ergebnisse schönen kann", sagt Piltz. Etwas anderes könne sie sich nicht vorstellen. Sechs Monate vor der Bundestagswahl sei es schwierig, so ein Gesetz durchzupauken.

Als eine der kleineren Parteien wäre für die Liberalen eine Änderung vor der Wahl eigentlich günstig, denn mit eigenen Direktmandaten können sie kaum rechnen. Die FDP hofft aber, nach der Wahl eine Regierung mit der Union bilden zu können. Durch die Aussicht auf eine Regierungsbeteiligung würde sich das jetzt noch gültige Wahlrecht auch für sie lohnen.