1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Politik direkt Forum vom 12. 08. 2010

19. August 2010

"Was tun mit Triebtätern, die ihre Strafe abgesessen haben?"

https://p.dw.com/p/OrE6
Bürgerproteste gegen die Freilassung von SexualstraftäternBild: picture-alliance / dpa

Informationen zum Thema:

Streit um die Sicherungsverwahrung

Hinter Gittern bleiben müssen, obwohl die Strafe längst abgesessen ist. In Deutschland war das bislang bei schlimmsten Gewalt- oder Sexualtätern möglich. Derzeit sitzen rund 500 Häftlinge in Deutschland in sogenannter Sicherungsverwahrung, die sich der Haft anschließt. Doch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verstößt Deutschland damit teilweise gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Folge: Schwerstkriminelle und potentielle Wiederholungstäter kommen auf freien Fuß. Polizei und Nachbarn sind verunsichert, und die Politik debattiert über neue Gesetze.

Unsere Frage lautet:

"Was tun mit Triebtätern, die ihre Strafe abgesessen haben?"

Antworten unserer Zuschauer:

Gisela Lutig, Australien:

"Es muss weiterhin Gesetz bleiben, dass Sicherungsverwahrung auch nachträglich angeordnet werden kann, um die Bevölkerung vor Schwerstkriminellen bei denen Rückfallgefahr besteht zu schützen. Fußfesseln und Bewachung sind keine Lösung."

Paul Schaller, Argentinien:

„Was zu tun ist, ist diese Richter auswechseln. Sie sprechen von den Rechten der Täter. Ich habe noch nie gehört, dass sie von den Rechten der Opfer sprechen. Welcher Richter vertritt denn letzthin die Opfer?"

Erwin Scholz, Costa Rica:

"Allein mit sich in Freiheit sein,

bringt kranken Tätern nicht viel ein.

Dienst in einer Staatskolchose

heilte eher die Psychose."

Herbert Fuchs, Finnland:

"Bei unheilbar kranken Triebtätern ist sicherlich eine Kastration angebracht. Dazu die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Der Staat hat die heilige Pflicht, jegliches Kapitalverbrechen dieser Art mit aller Härte auszurotten. Die erneute Freiheit würde ein Freibrief sein, für neue Straftaten. Der Staat steht da in der Pflicht, er muss die Menschen schützen."

Gerhard Seeger, Philippinen:

"Man kann Menschen für ihre Untaten durchaus mit langen Haftstrafen bestrafen. Aber bei Triebtätern kann man nicht einfach sagen: Er hat für seine Tat gebüßt. Man weiß, dass die Triebe da sind, darum werden sie auch als immer noch gefährlich in Sicherheitsverwahrung gehalten. Nur ist dass nicht mit dem geltenden Recht vereinbar und ein Rechtsstaat muss sich an das Recht halten. Man müsste für diese Art Täter die Gesetze ändern. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, solche Täter - zumal wenn sie ihre Opfer auch noch gequält und ermordet haben - sie im Rahmen des Gesetzes zu lebenslänglich, ohne Möglichkeit auf Begnadigung zu verurteilen."

René Junghans, Brasilien:

"Triebtäter werden immer Triebtäter bleiben, das liegt solchen Monstern im Blut. An erster Stelle würde ich diese nach eindeutiger Überführung sexueller Verbrechen sofort kastrieren lassen und falls das in Deutschland bisher nicht möglich war, dann eben vor der Freilassung kastrieren, um ihnen den Trieb zu neuen Verbrechen zu nehmen. Die deutsche Politik hat das mal wieder verschlafen, sonst hätte sie beim Europäischen Gerichtshof seit Eintritt in die EU geklagt, um die Sicherheitsverwahrung auch weiterhin durchführen zu dürfen. Wenn man diese Kerle nicht in Haft halten kann, könnte man sie z. B. auf eine einsame Insel im Südpazifik aussetzen bzw. im Dschungel Afrikas oder Südamerikas in ein Zwangsarbeitslager stecken. Aber freilassen, um neue Verbrechen zu begehen, dabei die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen, das finde ich ein himmelschreiendes Absurdum! Und wenn dann ein neues Verbrechen passiert und das Volk zur Lynchjustiz greift, wen trifft dann die Schuld? In Brasilien, falls die aufgebrachte Bevölkerung einen Sexualverbrecher erwischt, wartet sie oft ganz sicher nicht, bis die Polizei eintrifft. Ich bin ganz klar dagegen, das Gesetz in eigene Hände zu nehmen, aber habe sehr wohl Verständnis dafür, wenn ein Vater, mitsamt seiner Nachbarn, seine geschändete Tochter verteidigt."

Die Redaktion von ‚Politik direkt’ behält sich das Recht vor, Zuschriften zu kürzen.